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Nachricht vom 19.12.2012
Region
Das ändert sich zum Jahreswechsel 2013
Wie die DAK Montabaur nun bekannt gab, wird es zum 1. Januar 2013 eine Vielzahl wichtiger Gesetzesänderung geben. Darunter fallen unter anderem auch der Wegfall der Praxisgebühr, die Pflegereform als auch Änderungen im Zusammenhang mit Mini-Jobs.
Montabaur. Praxisgebühr, Rentenbeitrag, Pflegereform oder Mini-Job. In der Sozialversicherung gibt es zum 1. Januar 2013 weitreichende gesetzliche Änderungen.
„Die neuen Regelungen zum Jahreswechsel gelten auch für viele Menschen in Montabaur“, erklärt Alexander Greco von der Krankenkasse DAK-Gesundheit.

Mit dem Start des neuen Jahres entfällt die Praxisgebühr von 10 Euro, die bislang beim ersten Besuch von Arzt und Zahnarzt im Quartal zu zahlen war. Wichtige Info für chronisch kranke Menschen: Die Patienten sparen auf der einen Seite die Praxisgebühr. Gleichzeitig steigt ihr Eigenanteil bei der jährlichen Zuzahlung für Medikamente in gleicher Höhe, sodass sich untern Strich vermutlich keine Einsparung ergibt.

Günstig für das Portemonnaie ist auf jeden Fall der neue Beitrag zur Rentenversicherung, der von bisher 19,6 Prozent auf 18,9 Prozent sinken wird. Dagegen steigen die Beiträge in der Pflegeversicherung um 0,1 Prozentpunkte an. Durch eine umfassende Pflegereform erhalten Demenzkranke ab 1. Januar 2013 deutlich verbesserte Leistungen. Ferner gibt es neue Möglichkeiten für Pflegepersonen, sich von der anstrengenden Tätigkeit zu erholen.

Wesentliche Änderungen gibt es auch bei den Mini-Jobs geben: Die Geringfügigkeitsgrenze bei diesen sogenannten „400 Euro-Jobs“ wird auf 450 Euro im Monat angehoben. Neue Mini-Jobs sind nun grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, eine Befreiung ist jedoch bei Tätigkeiten bis 450 Euro möglich.
„Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen gilt eine Übergangsfrist, da bleibt alles, wie es ist“, ergänzt Greco. Auch die sogenannte Gleitzone wurde erhöht. Darunter fallen Beschäftigungen mit einem Einkommen zwischen nun 450 und 850 Euro. Die Arbeitgeber sollen alles Erforderliche regeln. Sie erhalten dazu Informationen von der Minijob-Zentrale, bei der alle Meldungen für geringfügig Beschäftigte abzugeben sind.
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