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Nachricht vom 30.10.2026
Rheinland-Pfalz
Generalstaatsanwaltschaft Koblenz legt Beschwerde gegen Haftaufhebungen ein
Im komplexen Verfahren um mutmaßlichen Millionenbetrug durch Fake-Abos hat das Landgericht Koblenz die Haftbefehle gegen neun Beschuldigte aufgehoben. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz will diese Entscheidung nicht hinnehmen und kündigt rechtliche Schritte an.
Ermittlungen zu Betrugs- und Geldwäschenetzwerken. Foto: Jens Albes/dpaKoblenz. Im Rahmen der "Operation Chargeback" untersucht die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz einen umfangreichen Kreditkartenbetrug, bei dem ein Schaden von mehr als 300 Millionen Euro entstanden sein soll (wir berichteten). Das Landgericht Koblenz hat jedoch die Haftbefehle gegen neun Verdächtige aufgehoben und fordert umfassende Nachermittlungen. Diese seien notwendig, da ohne sie kein dringender Tatverdacht wegen Betrugs oder Computerbetrugs festgestellt werden könne, so das Gericht am Donnerstag. Die Generalstaatsanwaltschaft teilt diese Ansicht nicht und plant, Beschwerde einzulegen. Sie kritisiert die hohen Anforderungen des Gerichts an die richterliche Überzeugungsbildung sowie die ihrer Meinung nach widersprüchlichen und schwer umsetzbaren Bedingungen für die Ermittlungen. Eine Umsetzung könnte zu einer Verfahrensdauer führen, die selbst bei fünf Verhandlungstagen pro Woche die Lebensspanne aller Beteiligten übersteigen würde.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen 2016 und 2021 über gefälschte Webseiten Kreditkartendaten von Menschen aus 193 Ländern missbraucht und mehr als 19 Millionen Fake-Abos abgeschlossen zu haben. Betroffen seien mehr als vier Millionen Kreditkarteninhaber. Der Ursprung der Ermittlungen lag in Montabaur im Westerwald. Laut Landgericht ist bisher unklar, wie die Täter an die Daten gelangten und ob die Karteninhaber durch Täuschung zur Eingabe ihrer Daten veranlasst wurden oder ob Dritte die Daten nutzten. Im ersten Fall wäre Betrug anzunehmen, im zweiten Computerbetrug. Die Generalstaatsanwaltschaft betont, dass weiterhin die Unschuldsvermutung gilt. (dpa/bearbeitet durch Red)
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