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| Pressemitteilung vom 28.10.2026 |
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| Region |
| Martinsfeuer im Westerwald: Welche Regeln für Mensch und Tier gelten |
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| Rund um den 11. November gehören Laternenumzüge und Martinsfeuer vielerorts zum Brauchtum. Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises erklärt, worauf es bei Brennmaterial, Standort und Vorbereitung ankommt, damit Umwelt und Tiere geschützt bleiben und das Feuer sicher abbrennt. |
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Westerwaldkreis. Wenn Kinder rund um den 11. November mit Laternen und Gesang durch die Orte ziehen, erinnern sie an den heiligen St. Martin. Seine Ideale haben nach Darstellung der Kreisverwaltung gerade in der heutigen Zeit besondere Bedeutung. In vielen Orten ergänzt ein Martinsfeuer die Umzüge und bietet Kindern wie Erwachsenen ein besonderes Erlebnis in den dunklen Herbsttagen.
Damit die Veranstaltungen auch dem Umwelt- und Tierschutz gerecht werden, nennt die Umweltabteilung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises wichtige Vorgaben für die Vorbereitung und Durchführung.
Nur geeignetes Material verbrennen
Als Brennmaterial kommen Astschnitt, naturbelassenes Holz sowie Stroh, Papier und Pappe infrage. Behandeltes Holz und Altreifen dürfen dagegen nicht ins Feuer gelangen. Ebenso verboten ist es, Öl oder Dieselkraftstoff zum Anzünden einzusetzen.
Landen solche Stoffe oder andere Abfälle dennoch auf der vorgesehenen Feuerstätte, müssen die Verantwortlichen sie sofort aussortieren. Wer gegen die Vorgaben verstößt, muss mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens rechnen.
Standort und Brandschutz sorgfältig planen
Auch die Wahl des Platzes verlangt besondere Sorgfalt. Zu Wäldern, anderen Gehölzen, Gebäuden und Straßen müssen ausreichend große Abstände bestehen. Hinzu kommen die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und brandschutzrechtlichen Vorgaben. Sie sollen verhindern, dass sich das Feuer unkontrolliert ausbreitet.
Die Kreisverwaltung empfiehlt deshalb ausdrücklich, eng mit der zuständigen Feuerwehr zusammenzuarbeiten. Private Martinsfeuer sind nicht zulässig.
Holzhaufen erst spät aufschichten
Zum Schutz von Tieren sollte das Holz zunächst lediglich gesammelt werden. Den eigentlichen Stapel sollten die Verantwortlichen möglichst erst unmittelbar vor dem Verbrennen aufschichten. Alternativ empfiehlt es sich, bereits aufgeschichtetes Material kurz vor dem Anzünden noch einmal umzusetzen.
So lässt sich die Wahrscheinlichkeit verringern, dass sich Kleintiere in den Holz- und Reisighaufen aufhalten und beim Abbrennen ums Leben kommen.
Weitere Auskünfte geben Thorsten Grillo (02602/124-372) und Marco Metternich (02602/124-568) vom Umweltreferat der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises. (PM/bearbeitet durch Red) |
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| Pressemitteilung vom 28.10.2026 |
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