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| Nachricht vom 21.10.2026 |
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| Rheinland-Pfalz |
| CDU zieht Klage zu Antwortpflichten der Landesregierung in Rheinland-Pfalz zurück |
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| Die rheinland-pfälzische CDU-Fraktion hat eine Klage, die sie noch während ihrer Oppositionszeit beim Verfassungsgerichtshof des Landes eingereicht hatte, zurückgenommen. Grund dafür ist eine Zusage der nun CDU-geführten Regierung. |
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Mainz. Die CDU-Fraktion in Rheinland-Pfalz hat einen Antrag, den sie zu Oppositionszeiten beim Verfassungsgerichtshof (VGH) des Landes gestellt hatte, im Juni dieses Jahres zurückgezogen. Dies bestätigte eine Fraktionssprecherin auf Nachfrage. Kurz darauf stellte der VGH das Verfahren ein, wie zuvor vom SWR berichtet wurde.
Ende 2025 hatte die CDU-Fraktion die damalige Ampelregierung beschuldigt, parlamentarische Anfragen unzureichend zu beantworten. "Nur, wenn Fragen angemessen und öffentlich beantwortet werden können, ist Kontrolle wirksam", sagte Helmut Martin, damals Fraktionsvize und Justiziar, heute Justizminister in der schwarz-roten Koalition.
Die Landesverfassung schreibt vor, dass die Regierung auf parlamentarische Anfragen antworten muss. Dazu gehören kleine und große Anfragen, die innerhalb bestimmter Fristen beantwortet werden müssen. Die CDU kritisierte, dass eine große Anfrage zur Einstellungs- und Beförderungspraxis nur in nicht-öffentlicher Sitzung beantwortet wurde, was mit Datenschutz begründet wurde. Dies führe dazu, dass Wählerinnen und Wähler nichts über mögliche Missstände erfahren.
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes aus Dezember 2023 soll künftig als Maßstab für die Beantwortung von Anfragen dienen. Darin wird betont, dass eine vollständige Ablehnung der Antworterteilung nur als letztes Mittel eingesetzt werden darf. Die Regierung müsse Schutzgüter angemessen abwägen und sei verpflichtet, Anfragen uneingeschränkt zu beantworten, auch bei vielen und umfangreichen Themen. Bei möglichen Beeinträchtigungen von Persönlichkeitsrechten oder der Funktionsfähigkeit der Regierung seien Maßnahmen wie Geheimhaltung, Fristverlängerungen oder Teilantworten erforderlich. (dpa/bearbeitet durch Red) |
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| Nachricht vom 21.10.2026 |
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