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| Pressemitteilung vom 21.10.2026 |
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| Politik |
| Bundestag beschließt umfassende Neuausrichtung der Notfallversorgung |
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| Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung beschlossen. Geplant sind unter anderem Integrierte Notfallzentren, eine verbindliche medizinische Ersteinschätzung und eine engere digitale Vernetzung von Rettungs- und Bereitschaftsdiensten. |
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Westerwaldkreis. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung beschlossen und damit den Weg für eine grundlegende Modernisierung der medizinischen Notfallversorgung in Deutschland geebnet. Ziel der Reform ist es, Patientinnen und Patienten schneller und gezielter in die richtige Versorgungsebene zu lenken, Notaufnahmen und Rettungsdienste zu entlasten und die Zusammenarbeit aller Beteiligten durch digitale Vernetzung deutlich zu verbessern.
Nach Ansicht des heimischen Bundestagsabgeordnetes Harald Orthey sind Notaufnahmen vielerorts überlastet, weil dort auch Menschen mit Beschwerden Hilfe suchen, die ambulant behandelt werden könnten. Gleichzeitig wüssten viele Betroffene in einer akuten Situation nicht, an wen sie sich wenden sollten.
"Wer medizinische Hilfe braucht, muss schnell und bestmöglich versorgt werden, gerade im Notfall", erklärte der Bundestagsabgeordnete. Die Reform soll nach seinen Angaben klare Strukturen und eine verbindliche medizinische Ersteinschätzung schaffen. Patienten sollen dadurch schneller an die richtige Stelle gelangen, während sich die Notaufnahmen auf tatsächliche Notfälle konzentrieren können.
Neue Anlaufstellen und Ersteinschätzung
Kernstück der Reform ist die Einführung bundesweiter Integrierter Notfallzentren (INZ) sowie spezieller Integrierter Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ). Diese werden an Krankenhausstandorten eingerichtet und dienen künftig als zentrale Anlaufstellen für Menschen mit medizinischen Notfällen. Krankenhäuser und Kassenärztliche Vereinigungen arbeiten dort verbindlich zusammen, um rund um die Uhr eine bedarfsgerechte medizinische Erstversorgung sicherzustellen. Nach den zugrunde gelegten Planungen sollen rund 98 Prozent der Bevölkerung ein Integriertes Notfallzentrum innerhalb von 30 Autominuten erreichen können.
Durch medizinische Ersteinschätzungsstellen werden Hilfesuchende unmittelbar der passenden Versorgungsebene zugeordnet. Je nach Dringlichkeit und Tageszeit erfolgt die Weiterleitung beispielsweise in eine niedergelassene Kooperationspraxis, eine Notdienstpraxis oder in die Notaufnahme. Damit sollen Wartezeiten reduziert und vorhandene Ressourcen effizienter eingesetzt werden.
Auch die bundesweit bekannte Rufnummer 116117 wird gestärkt. Künftig wird sie in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle aufgeteilt. Für akute Erkrankungen stehen unter der 116117 flächendeckend telefonische oder videounterstützte Beratungs- und Versorgungsangebote rund um die Uhr zur Verfügung. Bei Bedarf kann zudem eine aufsuchende Versorgung organisiert werden.
Digitale Vernetzung und Finanzierung
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform liegt auf der Digitalisierung. Die Akutleitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen und die Rettungsleitstellen unter den Rufnummern 116117 und 112 werden zu sogenannten Gesundheitsleitsystemen vernetzt. Dadurch können Hilfeersuchen medienbruchfrei an die jeweils zuständige Stelle weitergeleitet werden. Bereits erhobene Daten werden übernommen, wodurch Doppelabfragen vermieden und Hilfesuchende schneller versorgt werden können.
Darüber hinaus wird die medizinische Notfallrettung erstmals ausdrücklich als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung verankert. Künftig werden damit nicht nur Transporte, sondern auch das Notfallmanagement und die notfallmedizinische Versorgung vor Ort als Bestandteile der Krankenbehandlung anerkannt und finanziert. Zugleich werden die Finanzierung der Rettungsdienste und die Luftrettung gestärkt. Durch eine effizientere Versorgung sollen nach den zugrunde gelegten Berechnungen jährlich rund 1,2 Milliarden Euro eingespart werden.
Herausfordernde Aufgabe für alle Beteiligten
Harald Orthey betont die Bedeutung einer gezielten Steuerung von Patienten: "Ein harmloser Infekt ist kein Fall für die Notaufnahme. Bei einem Herzinfarkt hingegen zählt jede Sekunde."
Mit der Notfallreform solle sichergestellt werden, dass Menschen in Notlagen schnell die benötigte Hilfe erhalten. Notfälle würden unmittelbar in die Notaufnahme geleitet, während ambulant behandelbare Patienten über den ärztlichen Bereitschaftsdienst versorgt werden sollen. Dadurch sollen die Patientenversorgung gestärkt und zugleich die Krankenhäuser entlastet werden.
Für die Krankenhausträger und alle weiteren Beteiligten im Rhein-Lahn-Kreis und im Westerwaldkreis sei die Umsetzung nach dem geplanten Inkrafttreten am 1. Januar 2027 eine anspruchsvolle gemeinsame Aufgabe, erklärte Orthey. (PM/Red) |
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| Pressemitteilung vom 21.10.2026 |
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