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Nachricht vom 13.10.2026
Rheinland-Pfalz
Kuriose Datenschutzfälle in Rheinland-Pfalz: Vom Pausenbrot bis zum Papagei
Das Bewusstsein für Datenschutz wächst stetig, doch nicht alle Beschwerden führen zu einem Erfolg. In Rheinland-Pfalz präsentiert der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Dieter Kugelmann, eine Reihe von Fällen, die verdeutlichen, wie vielfältig die Herausforderungen im Bereich Datenschutz sein können.
(Foto: Bernd Glebe/dpa)Mainz. Streit um Fotos von Pausenbroten in der Schule, die Patientenakte eines toten Papageis und ein Psychotherapeut, der keine Auskunft über Einträge in der Patientenakte geben will. Beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz häufen sich die Beschwerden und die Zahl der gemeldeten Datenpannen nimmt zu. Darunter sind etliche kuriose Fälle, die Dieter Kugelmann in Mainz präsentierte.

Pausenbrot-Fotos
Gegen eine Grundschule im Westerwaldkreis legte eine Mutter Beschwerde ein, weil diese für ein Dokumentationsprojekt den Inhalt der Brotdosen ihrer Schulkinder fotografiert hatte. Die Mutter bemängelte, die Schule habe zuvor keine Einwilligung bei ihr eingeholt und die Fotoaufnahmen seien nicht ausreichend anonymisiert. Farbe, Form und Inhalt der Brotdosen könnten Rückschlüsse auf die einzelnen Kinder geben.

Da bei dem Projekt aber nicht die Brotdosen, sondern nur die Inhalte fotografiert, keine Kinder abgebildet und keine weiteren personenbezogenen Daten gespeichert oder verarbeitet wurden, lag nach Angaben von Kugelmann kein Datenschutzverstoß vor.

Auskunftsanspruch von Patientin
Wegen Unstimmigkeiten über die Behandlung weigerte sich ein Psychotherapeut aus dem Westerwaldkreis, dem Auskunftsantrag einer Patientin nachzukommen. Er ließ einen Brief der Patientin ungeöffnet zurückschicken, in dem ein Auskunftsantrag über Einsicht in ihre Patientenakte enthalten war.

Als der Psychotherapeut die gewünschten Informationen auch nach Aufforderung der Aufsichtsbehörde nicht fristgerecht an seine Patientin weitergab, verhängte der Landesdatenschutzbeauftragte schließlich ein Bußgeld im mittleren vierstelligen Bereich.

Behördenmitarbeiter kontaktiert Minderjährige
Ein Mitarbeitender einer Sozialbehörde in Kaiserslautern kontaktierte eine minderjährige Kundin, die er betreut hatte, privat über ihre Handynummer bei einem Messenger und versuchte so, unter anderem intime Treffen mit der Minderjährigen zu erreichen.

Mitarbeitende, die ihren behördlichen Informationszugang für private Zwecke nutzen, müssten nicht nur mit dienstlichen Konsequenzen rechnen, erklärte der Datenschutzbeauftragte. Der Betroffene müsse auch mit einer rechtlichen Verfolgung des Falls und einem Bußgeld rechnen.

Papagei ist kein Mensch
Nach dem Tod ihres Papageien vermutete eine Tierhalterin aus dem Westerwald Behandlungsfehler und forderte die Behandlungsakte des Tiers an. Statt die gewünschten Originale herauszugeben, habe die Klinik Behandlungsdetails des Papageien dann jedoch mit der Mutter der Tierhalterin besprochen, ohne vorher ihre Vollmacht anzufordern. Auch einem Mann, der die Tierhalterin regelmäßig bei den Tierarztbesuchen unterstützt hatte, seien Informationen gegeben worden.

Die Tierhalterin beharrte den Angaben zufolge deshalb darauf, dass ein Datenschutzverstoß vorliegt. Es seien letztlich aber keine hinreichenden Nachweise dafür geliefert worden, dass die Tierklinik tatsächlich personenbezogene Daten von ihr an unbefugte Dritte weitergegeben hatte.

Da ein Papagei laut Datenschutz-Grundverordnung nicht als Person zu werten ist, unterliegen laut Behörde die tierischen Behandlungsdokumentationen weder speziellen Datenschutzvorgaben noch einer datenschutzrechtlichen Auskunftspflicht.

Polizisten im Fokus
Kugelmann berichtete von mehreren Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Polizeibeamte, die dienstliche Informationssysteme privat genutzt haben, um etwa den aktuellen Beziehungsstatus der Ex-Partnerin ausfindig zu machen. Bei den Fällen sei es auch darum gegangen, Informationen zu aktuellen Dating-Partnern zu finden oder zu Vorfällen im familiären Umfeld zu recherchieren.

Da es zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung unerlässlich sei, dass die Polizeibehörden im Land über einen umfassenden Zugang zu Daten und Informationen verfügen, wiege die missbräuchliche Nutzung einzelner Beamter umso schwerer und werde streng verfolgt, betonte der Datenschutzbeauftragte.

Da sich die Aufsichtsbehörde bereits 2010 dafür eingesetzt habe, dass alle Abfragen in polizeilichen Informationssystemen sowie im Einwohnermelde- und Informationssystem protokolliert werden, können solche Datenschutzverstöße meist vollständig aufgeklärt werden.

E-Mail-Verteiler
Die Kinder einer Mutter aus dem Landkreis Trier-Saarburg sollen Pokémon-Karten-Diebe in einer Grundschule gewesen sein. Der Vater des bestohlenen Kindes habe deshalb die Schulleitung um die Kontaktdaten der Eltern der mutmaßlichen Kartendiebe gebeten, berichtete Kugelmann. Diese rief die Eltern daraufhin dazu auf, ihre Kontaktdaten mitzuteilen.

In ihrer Antwort teilte die Mutter der Schulleitung mit, dass sie ihre Daten nicht weitergeben wolle. Sie hatte jedoch übersehen, dass die Schulleitung sie in der E-Mail nur über das Blindkopie-Feld "BCC" adressiert und als Hauptempfänger den Vater des bestohlenen Kindes ausgewählt hatte. Da die Mutter bei ihrer Antwort die Option "Allen antworten" nutzte, sei ihre Nachricht damit auch an den Vater des anderen Kindes gegangen, der sie daraufhin direkt kontaktierte.

Ein Datenschutzverstoß der Schule sei jedoch nicht festzustellen gewesen, erklärte Kugelmann. Diese habe die Eltern der verdächtigten Kinder richtigerweise in "BCC" gesetzt und könne nicht für die versehentliche Antwort an alle verantwortlich gemacht werden. Zudem hätte die Schule laut Schulgesetz das Recht gehabt, die Kontaktdaten der beteiligten Eltern auch ohne deren Einwilligung an den Vater des bestohlenen Kindes weiterzugeben. (dpa/bearbeitet durch Red)
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