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| Nachricht vom 13.10.2026 |
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| Rheinland-Pfalz |
| Notar vor Gericht: Betrug um Millionenerbe einer 88-Jährigen |
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| Ein brisanter Fall von Erbschaftsbetrug wird derzeit am Landgericht Limburg verhandelt. Im Zentrum steht ein Notar, der sich das Millionenerbe einer älteren Dame erschlichen haben soll. |
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Limburg/Horbach. Weil ein früherer Notar sich angeblich das teils einem Kloster zugedachte Millionenerbe einer 88-jährigen Mandantin erschlichen hat, steht er nun vor dem Landgericht Limburg. Die Anklage wirft dem 49 Jahre alten Rechtsanwalt einen besonders schweren Fall des Betrugs und der Urkundenfälschung vor.
Ursprünglich wollte die Seniorin ihr Vermögen einem Kloster in Eibingen im Rheingau, einer Kirchengemeinde in Braunfels, Mittelhessen, sowie ihren Nachbarn zukommen lassen.
Der Angeklagte ist Rechtsanwalt und Notar
Beim Prozessauftakt erklärte der Verteidiger Alfred Dierlamm, dass sein Mandant sich vorläufig nur zu seinem Lebenslauf äußern werde. Eine Stellungnahme zu den Tatvorwürfen behalte er sich für einen späteren Verhandlungstag vor. Der Angeklagte, der einen Doktortitel trägt, arbeitet weiterhin als Rechtsanwalt in einer Kanzlei - gemeinsam mit seiner zweiten Ehefrau, die ebenfalls Anwältin ist.
Unanfechtbarer Erbvertrag zugunsten des Notars?
Laut Anklage soll der damalige Notar im Jahr 2023 anstelle eines Testaments einen unanfechtbaren Erbvertrag mit der betagten Dame aufgesetzt haben, die später in einem Pflegeheim in Horbach im nördlichen Rheinland-Pfalz verstarb. Dabei habe er das Dokument so manipuliert, dass er zum Alleinerben wurde, was die Frau unterschrieb.
Insgesamt geht es um mehr als eine Million Euro
Das Vermögen der 88-Jährigen belief sich auf mehr als 975.000 Euro sowie ein Grundstück im Wert von 250.000 Euro. Eigentlich sollte man erwarten, dass in einer Ehe mit zwei Rechtsanwälten keine finanzielle Armut droht. Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, käme existenzielle Not wohl weniger als Motiv infrage als reine Habgier. Ein Gerichtssprecher erklärte am Rande des Prozesses, dass der Angeklagte sich bereits während des Ermittlungsverfahrens zu den Vorwürfen geäußert hatte.
(dpa/bearbeitet durch Red)
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