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| Pressemitteilung vom 02.10.2026 |
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| Region |
| Mehr als 22.000 Wildunfälle in Rheinland-Pfalz: LKA gibt Verhaltenstipps |
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| Wildtiere können unvermittelt auf die Fahrbahn laufen, besonders häufig in der Dämmerung sowie in Wald- und Feldgebieten. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz erklärt, wie sich das Unfallrisiko reduzieren lässt und was nach einem Zusammenstoß zu tun ist. |
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Mainz. Autofahrerinnen und Autofahrer sollten besonders bei schlechter Sicht, in der Dämmerung und während der Nacht ihre Geschwindigkeit reduzieren und jederzeit bremsbereit sein. Warnschilder vor Wildwechsel stehen in Bereichen, in denen Tiere häufig die Fahrbahn überqueren, und sollten ernst genommen werden.
Bei Fahrten durch Wald- oder Feldgebiete ist es wichtig, den gesamten Straßenrand im Blick zu behalten. Reflektierende Augen können darauf hindeuten, dass sich ein Tier in der Nähe der Fahrbahn befindet.
Was tun, wenn ein Tier auftaucht?
Taucht ein Wildtier auf, sollte sofort kontrolliert abgebremst werden. Das Landeskriminalamt empfiehlt außerdem, abzublenden und durch Hupen auf sich aufmerksam zu machen. Autofahrerinnen und Autofahrer sollten nicht darauf vertrauen, dass das Tier stehen bleibt oder von selbst zurückläuft. Wo ein Tier auftaucht, können zudem weitere folgen.
Von unkontrollierten Ausweichmanövern rät das Landeskriminalamt ab. Abruptes Ausweichen kann zu einem Zusammenstoß mit dem Gegenverkehr, einem Baum oder einem anderen Hindernis führen. In vielen Situationen ist kontrolliertes Abbremsen daher entscheidend.
Richtiges Verhalten nach einem Wildunfall
Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Zusammenstoß, sollten Betroffene Ruhe bewahren und zunächst die Unfallstelle sichern. Dazu gehören das Einschalten der Warnblinkanlage, das Anziehen einer Warnweste und das Aufstellen des Warndreiecks mit ausreichendem Abstand. Befindet sich die Unfallstelle in einem gefährlichen Fahrbahnbereich, sollte möglichst ein sicherer Standort aufgesucht werden.
Sind Personen verletzt, muss unverzüglich die 112 gewählt und Erste Hilfe geleistet werden. Dabei ist auf den eigenen Schutz zu achten. Auch wenn niemand verletzt wurde, sollte der Wildunfall unter 110 der Polizei gemeldet und der genaue Standort angegeben werden. Die Polizei kann den zuständigen Jagdpächter beziehungsweise die zuständige Jägerin oder den zuständigen Jäger verständigen und eine Wildunfallbescheinigung für die Versicherung ausstellen.
Verletzte Wildtiere dürfen nicht angefasst werden, da sie sich aus Angst oder Schmerzen heftig wehren können. Ein geflüchtetes Tier sollte nicht verfolgt und ein Wildtier nicht vom Unfallort entfernt werden. Die Polizei kann Jägerinnen und Jäger informieren, die anschließend nach dem Tier suchen.
Wenn es gefahrlos möglich ist, sollten Fotos vom Fahrzeugschaden und von der Unfallstelle aufgenommen werden. Auch Bilder vom Tier oder von vorhandenen Spuren können hilfreich sein. Zusätzlich sollten Standort und Uhrzeit notiert werden.
Betroffene sollten grundsätzlich an einem sicheren Ort warten, bis Polizei, Rettungsdienst oder Jägerinnen beziehungsweise Jäger eingetroffen sind oder die weitere Vorgehensweise geklärt ist.
Im Jahr 2025 ereigneten sich allein in Rheinland-Pfalz mehr als 22.000 Verkehrsunfälle aufgrund von Wildtieren auf der Fahrbahn. Angepasste Geschwindigkeit, erhöhte Aufmerksamkeit und vorausschauendes Fahren können das Risiko eines Wildunfalls reduzieren. (PM/Red) |
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| Pressemitteilung vom 02.10.2026 |
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