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| Pressemitteilung vom 23.09.2026 |
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| Rheinland-Pfalz |
| Neue EU-Label sollen bei Garantie und Gewährleistung für mehr Klarheit sorgen |
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| Ab dem 27. September müssen Verkäufer mit einheitlichen Labels über gesetzliche Gewährleistungsrechte und freiwillige Garantien informieren. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erläutert, welche Informationen die neuen Kennzeichnungen enthalten. |
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Rheinland-Pfalz. Ab dem 27. September müssen Verkäufer mit einem einheitlichen Label über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte informieren. Dadurch sollen Verbraucher diese Rechte besser kennen und durchsetzen können, wenn sich bei einem gekauften Produkt ein Defekt zeigt.
Bisher herrschte bei Verbrauchern viel Unklarheit über die Begriffe Gewährleistung und Garantie. Teilweise wurde dies von Verkäufern gezielt ausgenutzt, die bei Defekten pauschal auf den Hersteller verwiesen. Die neuen Label sollen für mehr Klarheit sorgen. Während die Gewährleistung ein gesetzliches Recht gegenüber dem Verkäufer ist, handelt es sich bei der Garantie um eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers.
Gewährleistungslabel informiert auch über kostenfreie Reparatur
"Das Gewährleistungslabel klärt über die wichtigsten Aspekte der Gewährleistungsrechte auf, etwa über die Mindestdauer von zwei Jahren sowie über die Möglichkeit für Verbraucher, zwischen der kostenfreien Reparatur und der kostenfreien Ersatzlieferung der Ware zu wählen", sagt Andrea Steinbach, Juristin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Diese Informationspflichten gelten bei Online-Käufen ebenso wie im stationären Handel und bei sonstigen Vertriebsformen.
Garantielabel schützt gesamte Ware
Neben dem neuen Gewährleistungslabel gibt es auch ein neues Garantielabel. "Das Garantielabel informiert über eine freiwillige Garantie des Herstellers. Diese Garantie muss die gesamte Ware schützen und für mehr als zwei Jahre gelten. Sie darf keine zusätzlichen Kosten verursachen", so Steinbach.
Falls eine Garantie gewährt wird, besteht sie unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsrechten. PM/Red |
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| Pressemitteilung vom 23.09.2026 |
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