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| Nachricht vom 28.08.2026 |
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| Mordfall Amy Lopez gesühnt – Landgericht Koblenz verhängt lebenslängliche Freiheitsstrafe |
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| Fast 32 Jahre nach dem Mord an der amerikanischen Touristin Amy Lopez an der Festung Ehrenbreitstein hat das Landgericht Koblenz den Täter zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Weil alle Beteiligten auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil noch am Tag der Verkündung rechtskräftig geworden. |
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Koblenz. Am Freitag, 28. August 2026, endete der aufsehenerregende Prozess um den Mordfall Amy Lopez, die vor fast 32 Jahren an der Festung Ehrenbreitstein in Koblenz brutal vergewaltigt und ermordet wurde. Die Kuriere hatten vom Prozessbeginn berichtet. Hierzu sind zwei Links beigefügt, um unnötige Wiederholungen zu vermeiden.
https://www.ww-kurier.de/artikel/174591-der-mord-an-der-amerikanischen-touristin-amy-lopez-wird-beim-schwurgericht-in-koblenz-verhandelt
https://www.ww-kurier.de/artikel/174680-mordprozess-amy-lopez--gutachter-haelt-81-jaehrigen-fuer-voll-schuldfaehig
Vor der heutigen Urteilsverkündung war noch ein Termin anberaumt worden, in dem die Staatsanwaltschaft Koblenz, die Vertreter der Nebenklage und Pflichtverteidiger Volker Klein ihre Plädoyers vortrugen.
Plädoyer der Staatsanwaltschaft mit fürchterlichen Details
Staatsanwalt Julian Gislai zählte in seinem starken Plädoyer nochmals die schrecklichen, unmenschlichen Taten des Angeklagten im Detail auf und ließ dabei tief in nicht mehr nachvollziehbare menschliche Abgründe blicken. Die Details werden in diesem Artikel selbstverständlich nicht beschrieben, auch, um vor allen Dingen das Opfer in der Öffentlichkeit nicht zu erniedrigen.
Der Angeklagte hegte am Tattag des Verbrechens, dem 26. September 1994, Vergewaltigungsfantasien und war mit seinem Fahrrad auf der Suche nach einem Opfer. Zur Vorbereitung seiner Tat führte er Handschellen und ein scharfes Küchenmesser mit sich. An der Bushaltestelle an der Rhein-Mosel-Halle sah er die damals 24-jährige Amy Lopez in den Bus steigen, der auf die andere Rheinseite in Richtung Bendorf fahren sollte. Er vermutete, dass Amy eine Touristin sei, da sie einen Rucksack mit sich trug und möglicherweise die Festung Ehrenbreitstein aufsuchen wollte. Er fuhr mit dem Rad voraus und beobachtete vom Felsenweg aus, dass Amy tatsächlich an der dortigen Bushaltestelle ausstieg. Der Angeklagte wartete auf sie, sprach sie an und zeigte sich behilflich, ihr den kürzesten Weg zur Jugendherberge zu zeigen. Sie folgte ihm arglos, obwohl sie den Felsenweg verließen. Am General-von-Aster-Zimmer geschah das fürchterliche Verbrechen.
Er fesselte Amy Lopez und entkleidete sie. Was dann geschah, wurde in der Verhandlung in allen Einzelheiten dargelegt. Der Angeklagte tötete Amy Lopez mit mehreren Messerstichen; sie verstarb an inneren Verletzungen. Weitere Details werden hier bewusst nicht wiedergegeben – aus Rücksicht auf die Angehörigen und um das Opfer nicht ein zweites Mal bloßzustellen.
Da Hautschuppen am Körper und an der Kleidung von Amy Lopez sichergestellt werden konnten, gelang es dem Polizeipräsidium Koblenz nach mehrjähriger, akribischer Ermittlungsarbeit mithilfe neuer DNA-Analysen, den Angeklagten als Täter zu überführen.
Zwei Mordmerkmale waren nach Ansicht der Staatsanwaltschaft erfüllt: Heimtücke und Befriedigung des Geschlechtstriebs, in Verbindung mit absolutem Vernichtungswillen. In der Zusammenfassung beantragte die Staatsanwaltschaft Koblenz, den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen und dabei die Schwere der Schuld festzustellen. Angesichts des Alters des Angeklagten und dessen gesundheitlichem Zustand sollte eine Sicherungsverwahrung nicht ausgesprochen werden.
Brief des Vaters von Amy Lopez voller Emotionen
Die Vertreter der Nebenklage schlossen sich weitestgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft an und zeigten sich fassungslos über die beispiellose kriminelle Karriere des Angeklagten, in der er schwerste sexuelle Verbrechen begangen hatte. Rechtsanwältin Kathrin Kienle verlas einen Brief des Vaters von Amy Lopez, in dem er in berührenden Worten die tiefe Trauer und das Leid der Familie beschrieb. Das war der bis dahin emotionalste Moment im Prozessverlauf, bei dem viele Prozessbeobachter den Tränen nahe waren. „Der Mörder hat Amy, ihre Zukunft und einen Teil von mir zerstört. Ich trage Amy immer in meinem Herzen“, so zitierte die Rechtsanwältin aus diesem Brief. Zudem zollte der Vater der Koblenzer Polizei und Justiz ein großes Lob, die über Jahrzehnte ermittelten, bis sie den Täter überführen konnten.
Pflichtverteidiger Volker Klein widersprach in seinem Plädoyer nicht den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Da der Angeklagte ein vollumfängliches Geständnis abgelegt habe, sei kein anderes Ergebnis zu erwarten.
Der Angeklagte, der auch bei den Plädoyers, ebenso wie im bisherigen Verlauf des Verfahrens, sich vollkommen regungslos verhielt und meistens auf Boden starrte, sagte in seinem letzten Wort lediglich: “Ich schließe mich den Ausführungen meines Verteidigers an“.
Die Sitzung wurde unterbrochen und am heutigen Freitag mit Verkündung des Urteils fortgesetzt.
Urteil im Namen des Volkes
1. Der Angeklagte wird wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
2. Die besondere Schwere der Schuld wird festgestellt.
3. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Nebenkläger zu tragen.
Urteilsbegründung
Die Kammer ist davon überzeugt, dass der Angeklagte die damals 24-jährige Amy Lopez am 26. September 1994 heimtückisch und zur Befriedigung des Geschlechtstriebs ermordet hat.
Amy Lopez war nach den Feststellungen der Kammer ein Zufallsopfer des Angeklagten, der gezielt nach einem weiblichen Vergewaltigungsopfer Ausschau gehalten hat. Er hat sich an diesem Tag regelrecht auf die Jagd nach einer Frau begeben. Amy Lopez ist fatalerweise zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen. Der Angeklagte hat den Tod seines zufällig ausgewählten Opfers von vornherein billigend in Kauf genommen und Amy Lopez schließlich mit Tötungsabsicht im General-von-Aster-Zimmer auf der Festung Ehrenbreitstein ermordet. Anhaltspunkte für eine verminderte Schuldfähigkeit hat die sachverständig beratene Kammer nicht gesehen.
Die Kammer hat nach Gesamtabwägung von Tat und Täterpersönlichkeit die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Angeklagte hat zwei Mordmerkmale erfüllt. Auch das Tatmotiv, die Umsetzung seiner Vergewaltigungsfantasien, und die planvolle Tatbegehung zulasten eines willkürlich ausgewählten Zufallsopfers wiegen schwer.
Die materiellen Voraussetzungen für die Anordnung einer Sicherungsverwahrung liegen nach der Überzeugung der Kammer zum aktuellen Zeitpunkt nicht (mehr) vor. Von dem Angeklagten sei vor dem Hintergrund seines fortgeschrittenen Alters sowie seines angeschlagenen Gesundheitszustandes im Anschluss an die Verbüßung der lebenslangen Freiheitsstrafe keine Gefährlichkeit (mehr) für die Öffentlichkeit zu erwarten.
Das Urteil ist rechtskräftig
Die Rechtsmittelbelehrung wurde erteilt. Rechtsanwalt Volker Klein und der Angeklagte erklärten Rechtsmittelverzicht; diese Erklärung gaben auch die Vertreter der Nebenklage und die Staatsanwaltschaft ab. Damit ist das Urteil rechtskräftig und der Fall Amy Lopez endgültig abgeschlossen.
Der Angeklagte, der sich auch bei den Plädoyers – ebenso wie im bisherigen Verlauf des Verfahrens – vollkommen regungslos verhielt und meistens auf den Boden starrte, sagte lediglich: “Das Einzige, was ich noch gutmachen kann, ist, dass ich meine Schuld eingestehe. Ich nehme das Urteil an.“
Hinweis für Betroffene: Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ berät kostenfrei und rund um die Uhr unter 116 016.
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