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Nachricht vom 18.08.2026
Region
Der Mord an der amerikanischen Touristin Amy Lopez wird beim Schwurgericht in Koblenz verhandelt
Fast 32 Jahre nach dem Mord an der US-amerikanischen Touristin Amy Lopez an der Festung Ehrenbreitstein hat vor dem Landgericht Koblenz der Prozess gegen einen 81-Jährigen begonnen. Der Angeklagte ließ die Tat über seinen Verteidiger in vollem Umfang einräumen – überführt hatte ihn eine einzelne Hautschuppe, ausgewertet mit modernen DNA-Methoden.
Fotograf: Wolfgang RabschKoblenz. Heute (18. August 2026) begann vor der Schwurgerichtskammer beim Landgericht in Koblenz der Prozess, der seit Wochen und Monaten die Menschen in der Region Koblenz elektrisiert. Verhandelt wird der Mord an der amerikanischen Touristin Amy Lopez, die vor fast 32 Jahren an der Festung Ehrenbreitstein getötet wurde – nach dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft heimtückisch und zur Befriedigung des Geschlechtstriebs. Durch die Hartnäckigkeit von Kriminalbeamten beim Polizeipräsidium Koblenz konnten mit neuen DNA-Analysemethoden bei Amy Lopez vorgefundene Hautschuppen untersucht und dem heute 81-jährigen Angeklagten zugeordnet werden. Maßgeblich beteiligt an der Auswertung waren Spezialisten des Hessischen Landeskriminalamts. Mehrere Merkmale stimmten mit der DNA des Angeklagten überein, so dass für die Staatsanwaltschaft Koblenz kaum Zweifel aufkamen, dass der Angeklagte den Mord an der amerikanischen Touristin begangen hat.

Großer Andrang im Sitzungssaal
Der Prozess hat bei Presse und Bevölkerung großes Interesse hervorgerufen; der Fall war unter anderem mehrfach Gegenstand der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY … ungelöst". Deshalb war der Schwurgerichtssaal bis zum letzten Platz mit Zuschauern gefüllt, und vor der Tür standen noch etwa 30 Personen, die keinen Einlass mehr bekommen hatten. Die Angehörigen des Opfers waren zum Prozessauftakt durch ihre Anwälte vertreten.

Der Angeklagte erschien in Begleitung seines Rechtsanwalts Volker Klein und betrat den Sitzungssaal mit Hilfe eines Rollators. Der Vorsitzende des Schwurgerichts erklärte, dass der Angeklagte sich seit dem 23. Februar 2026 aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Koblenz in Untersuchungshaft befinde.

Sodann verlas der Vertreter der Staatsanwaltschaft die Anklage der Staatsanwaltschaft Koblenz vom 28. April 2026. Im Detail enthält die Anklage Feststellungen, die kaum zu beschreiben sind und hier nicht wörtlich wiedergegeben werden. Die Öffentlichkeit muss jedoch erfahren dürfen, dass es sich bei diesem brutalen Mord nicht um ein Kavaliersdelikt handelt.

Zusammenfassung der Anklage der Staatsanwaltschaft Koblenz
Die damals 24 Jahre alte Studentin aus Texas beabsichtigte am 26. September 1994, im Rahmen ihres Europatrips, in der Herberge auf der Festung Ehrenbreitstein zu übernachten. Deshalb fuhr sie aus der Innenstadt von Koblenz mit dem Bus bis zum Bahnhof Ehrenbreitstein und begab sich zu Fuß auf dem Felsenweg nach oben.

Auf dem Weg dahin traf sie nach Darstellung der Anklage zufällig auf ihren späteren Mörder, der an diesem Tag Vergewaltigungsfantasien gehabt, Handschellen und ein Messer mit sich geführt und auf ein Opfer gewartet haben soll. Der zur Tatzeit 49-jährige Angeklagte soll Amy Lopez, die einen großen Rucksack auf dem Rücken trug, gesehen haben, ihr gefolgt sein und sie angesprochen haben, um ihr den kürzesten Weg zur Herberge auf der Festung zu zeigen. Arglos sei Amy Lopez dem Angeklagten gefolgt; in Höhe des sogenannten General-von-Aster-Zimmers habe dieser sie in den Raum gedrängt, sie bedrängt und ihr die Handschellen angelegt. Mit dem Messer habe er ihre Kleidung aufgeschnitten und versucht, sie zu vergewaltigen. Da er dabei anscheinend keine Erektion bekommen habe, habe er mit dem mitgebrachten Messer insgesamt neunmal auf das wehrlose Opfer eingestochen und dabei Herz, Lunge und Aorta getroffen, so dass Amy Lopez innerlich verblutete. Zudem soll er sie gewürgt, ihr einen Gürtel um den Hals gelegt und mit einem Stein auf ihre linke Kopfseite eingeschlagen haben, als sich Amy Lopez lautstark wehrte. Laut der Anklage soll er darüber hinaus versucht haben, sie zu penetrieren, obwohl sie bereits verstorben war.

Nachdem die Anklageschrift verlesen worden war, erklärte der Vorsitzende, dass im Vorfeld der Verhandlung keinerlei Gespräche zur Herbeiführung einer Verständigung (sogenannter Deal) stattgefunden hätten.

Rechtsanwalt Volker Klein erklärte, dass er im Auftrag und nach Absprache mit dem Angeklagten eine Verteidigererklärung zu den Vorwürfen vortragen werde. „Der Tatvorwurf wird in vollem Umfang, so wie in der Anklage vorgetragen, eingeräumt. Weitere Erklärungen werden zurzeit nicht abgegeben", so Rechtsanwalt Volker Klein. Der Angeklagte bestätigte, dass er dem zustimme, was sein Verteidiger soeben verlesen habe.

Vergewaltigungsfantasien am Tattag – so schildert es der Angeklagte selbst
Im Einverständnis aller Prozessbeteiligten wurde der psychiatrische Sachverständige gebeten, von seinen Explorationen des Angeklagten zu berichten und davon, wie sich dieser dabei verhalten und geäußert habe.

Der Sachverständige erklärte, der Angeklagte habe berichtet, in den 1990er-Jahren sei er sexuell sehr aktiv gewesen und habe an manchen Tagen drei- bis viermal Sex gehabt. Am Tattag habe er Vergewaltigungsfantasien gehabt, deshalb habe er Handschellen und ein Messer mit sich geführt und sich ein Opfer ausgesucht, das aber nicht minderjährig habe sein dürfen. Er sei Amy Lopez auf dem Felsenweg zur oberen Festungsanlage gefolgt und habe sie auch angesprochen. Als sie ihm erzählt habe, dass sie zur Jugendherberge gehen wolle, habe er ihr seine Hilfe angeboten, um ihr den kürzesten Weg dahin zu zeigen. Dabei habe er sie in das General-von-Aster-Zimmer gelockt und sei dort sogleich über sie hergefallen, indem er ihr die Handschellen anlegte. Mit dem mitgebrachten Messer habe er die Kleidung seines Opfers zerschnitten; als er sie habe vergewaltigen wollen, habe er keine Erektion bekommen.

Anschließend, so habe der Angeklagte geschildert, habe er einen Filmriss bekommen und könne sich an nichts mehr erinnern, was weiter geschah. Er sei sehr erschrocken gewesen, als er zustach, habe anschließend alle Sachen zusammengesammelt, auch die blutverschmierten Kleidungsstücke, sei hinunter zum Rhein gegangen und habe die Sachen an der Anlegestelle der Köln-Düsseldorfer (KD) in den Rhein geworfen. Der Sachverständige berichtete, dass der Angeklagte während der Exploration ruhig, aber emotional bewegt gewesen sei.

Rechtsanwalt Klein gab zu bedenken, dass der Angeklagte 2011 einen Schlaganfall erlitten habe und die Gedächtnislücken daher möglicherweise erklärbar wären.

Mehrere Freiheitsstrafen wegen einschlägiger Sexualdelikte
Der Bundeszentralregisterauszug (BZR) des Angeklagten wurde zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht und verlesen. Insgesamt sind dort acht Vorstrafen eingetragen, die in mehreren Fällen wegen Sexualdelikten zu Freiheitsstrafen geführt haben, die in der Summe etwa 15 Jahre ergaben.

Die Hauptverhandlung wurde unterbrochen und wird am 20. August 2026 fortgesetzt, dann mit der Vernehmung erster Zeugen. Wir werden vom weiteren Verlauf des Verfahrens berichten.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

(Sprachliche Prüfung und Quellenabgleich mit KI-Unterstützung. Verantwortlich für den Inhalt: die Redaktion.)
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