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Pressemitteilung vom 12.08.2026
Rheinland-Pfalz
Künstlername abgelehnt: "Oggie" scheitert vor Gericht
Ein Mann aus Rheinland-Pfalz, der mit einem Kühlschrank auf dem Fahrrad nach Istanbul reiste, hat keinen Anspruch auf einen Künstlernamen im Ausweis. Das entschied das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße.
Ein Mann aus Rheinland-Pfalz, der mit einem Kühlschrank auf dem Fahrrad nach Istanbul reiste, hat keinen Anspruch auf einen Künstlernamen im Ausweis. (Foto: Marijan Murat/dpa)Rheinland-Pfalz. Mit seinem Antrag auf den Künstlernamen "Oggie" im Ausweis ist ein Mann vor dem Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße gescheitert. Wie das Gericht mitteilte, war der Mann 2022 mit einem Kühlschrank auf dem Fahrrad von Eisenberg (Donnersbergkreis) nach Istanbul gefahren und hatte dabei mehr als 13.000 Euro für eine Kinderkrebsstiftung gesammelt. Die 5. Kammer urteilte jedoch, dass dies nicht für einen Künstlernamen im Pass ausreiche. Die Aktion sei in erster Linie sportlich und karitativ gewesen - keine künstlerische Tätigkeit. Auch ein gesellschaftlicher Appell mache die Reise nicht zu Kunst.

Kühlschrank oder Toaster als Kunstobjekt?

Der Kühlschrank überzeugte die Kammer ebenfalls nicht als Kunstobjekt. "Das Gericht betonte, dass der Kläger die Größe des transportierten Gegenstandes vom Spendenaufkommen abhängig gemacht habe; bei weniger Spenden wäre es beispielsweise ein Toaster geworden." Zudem trete der Kläger auch unter verschiedenen Namen wie "Oggi", "Oggy" oder "oggiethedoggie" auf, was eine eindeutige Identifizierung erschwere. Auch rund 4.000 Follower in sozialen Netzwerken reichten nicht für die nötige Bekanntheit als Künstler. Gegen das Urteil (Az.: 5 K 1431/25.NW) kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz gestellt werden. (dpa/KI/bearbeitet durch Red)

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