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| Nachricht vom 07.08.2026 |
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| Rheinland-Pfalz |
| Niedrigwasser am Rhein: Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen aufgehoben |
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| Das anhaltende Niedrigwasser des Rheins sorgt für erhebliche Belastungen in den Lieferketten. Um die Transportmöglichkeiten auf der Straße zu erweitern, hat Rheinland-Pfalz nun eine wichtige Entscheidung getroffen. |
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Mainz. Rheinland-Pfalz hebt aufgrund des niedrigen Wasserstands im Rhein das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für bestimmte Lkw-Transporte vorübergehend auf. Diese Maßnahme soll es erleichtern, Waren, die derzeit nicht oder nur eingeschränkt über den Rhein transportiert werden können, auf die Straße zu verlagern, wie das Verkehrsministerium in Mainz mitteilte. Die Ausnahmeregelung ist bereits an diesem Wochenende in Kraft getreten.
Die Ausnahme vom Fahrverbot gilt für Transporte, die direkt oder indirekt mit dem Niedrigwasser des Rheins oder den daraus resultierenden Ersatzverkehren zusammenhängen. Auch Leerfahrten, die in Verbindung mit diesen Transporten stehen, sind eingeschlossen. "Dafür schaffen wir jetzt die nötigen Spielräume", erklärte Verkehrsstaatssekretär Markus Wolf.
Ausnahme bis längstens 30. September
Rheinland-Pfalz hat sich bei dieser Regelung mit anderen Bundesländern abgestimmt, um die Warenströme trotz der Einschränkungen auf dem Rhein aufrechtzuerhalten. Die Ausnahmegenehmigung gilt ab sofort bis längstens 30. September. Für Großraum- und Schwertransporte gelten diese Ausnahmeregelungen jedoch nicht. (dpa/bearbeitet durch Red)
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| Nachricht vom 07.08.2026 |
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