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| Pressemitteilung vom 13.07.2026 |
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| Rheinland-Pfalz |
| Augenschutz im Sommer: Tipps für gesunde Augen |
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| Im Sommer sind die Augen besonderen Belastungen ausgesetzt. Die Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. gibt in ihrer Informationsreihe "Gesundheit im Blick" wertvolle Hinweise, wie man seine Augen vor Sonne, Wind und Wasser schützen kann. |
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Mainz. Sonnenschein ist wohltuend für Körper und Geist, doch intensives Sonnenlicht kann die Augen ebenso schädigen wie die Haut. In der Urlaubszeit, wenn viele Menschen viel Zeit im Freien verbringen, sind die Augen zudem weiteren Reizen wie Wasser, Wind und trockener Luft ausgesetzt. Deshalb ist ein effektiver Augenschutz besonders wichtig.
Die Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG) behandelt dieses Thema aktuell in ihrer Informationsreihe "Gesundheit im Blick". Der Beitrag "Augenschutz im Sommer" informiert darüber, welchen Einflüssen die Augen beim Schwimmen, am Strand oder bei Outdoor-Aktivitäten ausgesetzt sind und wie Beschwerden vermieden werden können.
Drei typische Belastungen stehen im Fokus: UV-Strahlung kann die Augen sowohl akut reizen als auch langfristig schädigen. Meer- und Schwimmbadwasser können Brennen und Rötungen verursachen, während Wind und trockene Luft den Tränenfilm beeinträchtigen. Der Beitrag erläutert, worauf bei der Auswahl von Sonnen- und Schwimmbrillen geachtet werden sollte, welche Maßnahmen bei gereizten Augen hilfreich sind und wann es ratsam ist, ärztlichen Rat einzuholen.
Der vollständige Artikel ist auf www.gesundheit-im-blick-rlp.de unter der Rubrik "Aktuelles Thema" verfügbar. Die Informationsreihe wird mit Unterstützung des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit Rheinland-Pfalz umgesetzt und richtet sich an alle, die verlässliche Informationen zu Gesundheitsthemen suchen. Ziel ist es, Gesundheitswissen verständlich aufzubereiten und informierte Entscheidungen zu unterstützen.
Alle zwei Wochen erscheinen neue Beiträge, die per Mail abonniert werden können. Sie stehen Kommunen und Organisationen in Rheinland-Pfalz zur nicht-kommerziellen Nutzung zur Verfügung, etwa im Betrieblichen Gesundheitsmanagement oder in kommunalen Medien. PM/Red |
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