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Nachricht vom 11.06.2026
Region
Diskussion in Hachenburg: Wer darf auf Eltern-Kind-Parkplätzen parken?
In den sozialen Netzwerken diskutieren die Nutzer aktuell einen Vorfall aus Hachenburg. Beobachtet wurde, wie ein Kunde ohne Kind auf einem der Eltern-Kind-Parkplätze bei DM und Aldi geparkt hat. Das ist mindestens ärgerlich, aber ist es auch verboten? Kommt darauf an.
Vor vielen Geschäften sind Eltern-Kind-Parkplätze ausgewiesen. (Foto: rm)Hachenburg. In der Facebook-Gruppe "Spot It Westerwald" hat am Montag (8. Juni) ein anonymer Nutzer seinem Ärger Luft gemacht: "Ich finde es wirklich erschreckend, wie oft die Eltern-Kind-Parkplätze am DM/Aldi in Hachenburg von Menschen ohne Kinder belegt werden. Diese Parkplätze sind nicht aus Bequemlichkeit da, sondern sollen Eltern mit Babys, Kleinkindern und Kinderwagen den Alltag etwas erleichtern und für mehr Sicherheit sorgen. Es waren genügend andere Parkplätze frei, wo man hätte parken können. Wer sie einfach so nutzt, handelt meiner Meinung nach egoistisch und respektlos gegenüber Familien, die auf diese Plätze angewiesen sind. Vielleicht denkt der ein oder andere beim nächsten Einkauf kurz darüber nach, wem er damit den Parkplatz wegnimmt. Einfach traurig, wie egoistisch die meisten Menschen sind."

Die Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten. Rund 200 Menschen haben den Beitrag bis Donnerstagmorgen (11. Juni) kommentiert. Viele zeigen sich wenig empathisch: "Meine Fresse, welch Luxusprobleme. Einfach da parken, wo frei und fertig", schreibt beispielsweise Kerstin S. "Mein Sohn ist 1996 geboren. Zu dieser Zeit gab es keine Mutter/Kind Parkplätze. Ich habe geparkt wo frei war. Und ich habe es überlebt!", äußert sich Karla N. "Diese Parkplätze sind für die bequemen Muttis, die keinen Meter zu viel gehen wollen", findet Hildegard B. "Hast du keine anderen Probleme als Menschen ohne Kinder zu diskriminieren?! Wieso wollen gewisse Gruppen von Menschen ständig eine Sonderbehandlung haben?", fragt Marcus E. "So ein Theater, ich frage mich, wie haben wir das denn früher gemacht mit Babyschale, da gab es auch keine Mutter mit Kind-Parkplatz", berichtet Martina S.

Andere zeigen mehr Verständnis. "Nicht nur in Hachenburg. Leider gibt es Kinderfeindlichkeit", beobachtet Chiteki T. "Ich finde es immer praktisch, wenn ich mit meiner Tochter unterwegs bin und auf den Eltern-Kind-Parkplätzen parken kann. Bei einem 3-Türer ist es schon gut, wenn ich sie weiter aufmachen kann, um meine Tochter abzuschnallen", erzählt Alexander G. "Mutter-Kind-Parkplatz und schon geht eine unsägliche Diskussion los. Kann man nicht einfach akzeptieren, dass sie von den Geschäften eingerichtet werden und den Menschen überlässt, für die diese Plätze angedacht sind?", findet Frank G.

Eltern-Kind-Parkplätze: rechtlich nicht in der StVO geregelt
Doch wofür gibt es die ausgewiesenen Eltern-Kind-Parkplätze eigentlich? Auch dazu findet sich in den Kommentaren unter dem Facebook-Beitrag eine Antwort: "Grundsätzlich für alle, deren Kind noch Hilfe beim Ein-/Aussteigen oder An-/Abschnallen benötigt", weiß Michaela S. Denn die Eltern-Kind-Parkplätze sind, ähnlich wie Behindertenparkplätze, breiter als normale Parkplätze. Die Öffnung der Türen sowie die Hilfestellung durch die Erwachsenen und das An- und Abschnallen werden somit erleichtert. Die Gefahr, ein benachbartes Auto mit der eigenen Tür zu treffen, wird gemindert.

Gleichzeitig weisen sehr viele Nutzer auch darauf hin, dass die Eltern-Kind-Parkplätze rechtlich nicht bindend seien. "In der STVO gibt es keine Eltern-Kind-Parkplätze. Somit gibt es keinen rechtlichen Anspruch auf so einen Parkplatz", erklärt Micha H. "Einen Eltern-Kind-Parkplatz gibt es vom Gesetz her nicht und wenn es ihn gibt, darf da geparkt werden von allen, anders sieht es bei einen Behindertenparkplatz aus, da darf nicht jeder stehen", weiß Kevin H. "Das Parken auf einem Mutter-Kind-Parkplatz für Personen ohne Kleinkind ist rechtlich nicht verboten, da diese Plätze nicht in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt sind", bringt es Na D. auf den Punkt.

Keine Ordnungswidrigkeit, aber Vertragsstrafe möglich
Denn tatsächlich ist es so, dass Eltern-Kind-Parkplätze (anders als Behindertenparkplätze) in der Straßenverkehrsordnung verkehrsrechtlich nicht geregelt sind - die StVO sieht sie nicht einfach gar nicht vor. Im öffentlichen Raum gibt es somit keine rechtliche Grundlage für Bußgelder. Trotzdem bedeutet das nicht, dass keine Strafen drohen können - etwa wenn Eltern-Kind-Parkplätze auf privat betriebenen Parkplätzen ausgewiesen werden und darauf hingewiesen wird, dass dort nicht StVO gilt. Dann gilt dort das Hausrecht des Parkplatzbetreibers mit dessen Nutzungsbedingungen: "Auf Privatgrund ist je nach Betreiber eine Vertragsstrafe denkbar", erklärt beispielsweise der ADAC. "Auf privaten Stellplätzen (z.B. Supermarktparkplätze) droht neben einer Vertragsstrafe auch das sofortige kostenpflichtige Abschleppen, wenn entgegen der Beschilderung geparkt wird."

Wer also ohne Kind auf einem Eltern-Kind-Parkplatz parkt, begeht nicht zwangsläufig eine Ordnungswidrigkeit. Ob Autofahrer dort ohne Kind parken dürfen, hängt davon ab, ob der Parkplatz öffentlich oder privat ist und ob dort die StVO gilt. Und "es ist zwar keine Straftat, aber trotzdem einfach assi, ja", beschreibt es Florian H. unter dem viel kommentierten Facebook-Post.

Manche Kommentare wurden zum besseren Leseverständnis geringfügig redaktionell bearbeitet.
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