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| Pressemitteilung vom 04.06.2026 |
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| Region |
| Starkes Gewitter: Warnung für Kreis Neuwied, Kreis Altenkirchen und Westerwaldkreis |
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| Für die Kreise Neuwied, Altenkirchen und den Westerwaldkreis liegt eine amtliche Warnung vor starkem Gewitter vor. Der Deutsche Wetterdienst nennt mehrere konkrete Gefahren, die binnen kurzer Zeit auftreten können. Betroffen sind vor allem Straßen, freie Flächen und ungeschützte Bereiche. |
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Kreis Neuwied/Kreis Altenkirchen. Der Deutsche Wetterdienst hat eine amtliche Warnung vor starkem Gewitter ausgegeben. Für Kreis Neuwied gilt die Warnung von Donnerstag, 4. Juni 2026, 14.50 Uhr voraussichtlich bis 17.30 Uhr. Für Kreis Altenkirchen (Westerwald) gilt sie von Donnerstag, 4. Juni 2026, 15 Uhr voraussichtlich bis 19 Uhr. Für Westerwaldkreis gilt sie von Donnerstag, 4. Juni 2026, 15 Uhr voraussichtlich bis 17.30 Uhr. Es besteht die Gefahr des Auftretens von starken Gewittern der Stufe 2 von 4.
Mögliche Gefahren
Nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes drohen Blitzschlag, vereinzelt umstürzende Bäume und herabstürzende Gegenstände. Hinzu kommen vereinzelte, rasche Überflutungen von Straßen und Unterführungen, Aquaplaning sowie Hagelschlag. Besonders im Freien und im Straßenverkehr kann sich die Lage innerhalb kurzer Zeit verändern. Betroffen sein können auch freistehende Objekte und Bereiche nahe Gewässern.
Hinweise zum Verhalten
Der Deutsche Wetterdienst empfiehlt, den Aufenthalt im Freien zu vermeiden oder Schutz in Gebäuden zu suchen. Gewässer sollten gemieden werden. Gerüste und freistehende Objekte wie Leinwände und Bühnen sollten gesichert werden. Zelte und Abdeckungen sollten befestigt oder möglichst rechtzeitig abgebaut werden. Im Freien sollte auf herabfallende Gegenstände wie große Äste oder Dachziegel geachtet werden.
Auch im Straßenverkehr wird zu angepasstem Verhalten geraten. Überflutete und gefährdete Abschnitte wie Unterführungen sollten gemieden werden. Der Deutsche Wetterdienst weist zugleich darauf hin, dass alle Handlungsempfehlungen unverbindliche Hinweise sind. Über die individuelle Umsetzung sollte situativ und unter Einbezug der örtlichen Gegebenheiten entschieden werden. (PM/bearbeitet durch Red) |
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| Pressemitteilung vom 04.06.2026 |
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