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| Nachricht vom 01.06.2026 |
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| Wirtschaft |
| Wie Verbraucher ihr Geld vor Inflation und Betrugsmaschen sichern |
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| Hinweis: Dieser Artikel kann Links enthalten, die sich an Personen ab 18 Jahren richten. Die Inflationsrate in Deutschland lag im März 2026 bei 2,7 Prozent und im selben Jahr verzeichnete das Bundeskriminalamt rund 96.400 Fälle von Zahlungsbetrug mit einer erbeuteten Schadenssumme von 2,25 Milliarden Euro. Die beiden Zahlen deuten auf ein Spannungsfeld hin, das Sparer 2026 meistern müssen. Denn drei Bereiche entscheiden darüber, ob Geld, das auf der hohen Kante liegt, real an Wert verliert oder erhalten bleibt: Das Bargeld für den Notfall, der Schutz im digitalen Raum und die Geldanlage für später. |
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Drei bis sechs Monatsausgaben als Notgroschen
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts betrug die Sparquote der privaten Haushalte im ersten Halbjahr 2025 10,3 Prozent. Das sind im Schnitt rund 270 Euro pro Monat und Einwohner. Das meiste davon legten die Haushalte auf Giro‑ oder Tagesgeldkonten an.
Die Verbraucherzentralen empfehlen einen Notgroschen in Höhe von drei bis sechs Monatsausgaben, getrennt vom Gehaltskonto auf einem Tagesgeldkonto. Ist die obere Grenze erreicht, sollte zusätzliches Geld nicht weiter unverzinst auf dem Giro‑ oder Sparkonto ruhen. Denn bei einer Inflation, die über den Habenzinsen liegt, verliert das Guthaben auf dem Konto heimlich, still und leise an Wert.
Identitätsprüfung als Mindeststandard im Netz
Bankgeschäfte, Wertpapierhandel, Versicherungsabschlüsse, Einkäufe. Was früher in der Filiale lief, läuft heute online. Damit verschiebt sich die Frage des Verbraucherschutzes auf die Plattform. Wer sich bei Online-Diensten anmeldet, etwa bei einem Wertpapierdepot, einem Vergleichsportal oder einem in Deutschland lizenzierten Casino online, sollte vor der ersten Einzahlung prüfen, ob der Anbieter eine deutsche oder europäische Aufsichtsbehörde nennt, eine Identitätsprüfung verlangt sowie Einzahlungslimits und Selbstausschluss-Funktionen anbietet. Diese Standards sind seit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 für alle bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder lizenzierten Anbieter Pflicht und finden sich in vergleichbarer Form bei Banken und Brokern unter Aufsicht der BaFin.
Banken müssen IBAN und Empfängernamen abgleichen
Beim Bundeskriminalamt gingen 2025 zusätzlich zu den Inlandsfällen weitere 118.000 Auslandstaten ein, also Betrugsversuche, die voraussichtlich aus dem Ausland gesteuert wurden. Die Aufklärungsquote bei diesen Fällen ist nach Angaben der Behörde sehr gering, weshalb der Hebel im Verbraucherschutz vor allem bei der Prävention liegt.
Seit Oktober 2025 müssen Banken bei jeder SEPA-Überweisung den eingegebenen Empfängernamen mit der IBAN abgleichen. Sobald Name und IBAN nicht zusammenpassen, erscheint ein Hinweis. Das Verfahren heißt Verification of Payee. Wer einen solchen Hinweis ignoriert und die Zahlung trotzdem auslöst, riskiert, dass die Bank später grobe Fahrlässigkeit unterstellt. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden aus dem Sommer 2025 zeigt allerdings, dass Banken auch dann mithaften, wenn die starke Kundenauthentifizierung lückenhaft eingerichtet war.
Verdächtige Links in E-Mails oder SMS sollten niemals angeklickt werden. Bei Verdacht auf Kontomissbrauch ist der zentrale Sperr-Notruf 116 116 die erste Adresse, anschließend folgt die Meldung an die eigene Bank und an die örtliche Polizeidienststelle.
Einlagensicherung deckt 100.000 Euro pro Bank
Aktuelle Top-Tagesgeldangebote bringen rund 3 Prozent Zinsen, viele Hausbanken bieten weiterhin nur 0 bis 1 Prozent. Ein Wechsel lohnt sich, beim Übergang zu einem neuen Anbieter sind die abgebenden Banken gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet.
Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Guthaben bis 100.000 Euro pro Bank und Kunde. Bei Gemeinschaftskonten verdoppelt sich der Betrag auf 200.000 Euro. Nach besonderen Lebensereignissen wie Immobilienverkauf, Erbfall oder Abfindung steigt der Schutz für sechs Monate auf bis zu 500.000 Euro. Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken zahlt im Insolvenzfall innerhalb von sieben Bankarbeitstagen aus.
Wertpapiere im Depot fallen nicht unter die Einlagensicherung. Sie sind Sondervermögen, gehören also weiter dem Anleger und können bei einer Bankpleite auf ein Depot bei einer anderen Bank übertragen werden. Wer höhere Beträge liquide hält, verteilt sie auf mehrere Institute. Den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Person, bei Ehepaaren 2.000 Euro, sollte jeder Sparer durch einen Freistellungsauftrag ausschöpfen, sonst greift auf jeden Zinsgewinn die Abgeltungsteuer.
Aktien-ETFs als Renditebaustein
Für Geld, das auf zehn oder mehr Jahre nicht gebraucht wird, führt an einer Aktienanlage kaum ein Weg vorbei. Untersuchungen der Verbraucherzentrale zeigen, dass Aktien über 20 Jahre in der überwiegenden Mehrheit aller Zeiträume die ertragreichste Anlageklasse waren, deutlich vor Immobilien, Gold oder Sparbüchern. Sparpläne auf breit gestreute Welt-ETFs auf den MSCI World oder den FTSE All World sind ab 25 Euro im Monat möglich.
Eine einfache Aufteilung der Mittel sieht so aus:
- Notgroschen auf Tagesgeld, drei bis sechs Monatsausgaben
- Mittelfristige Reserven für Anschaffungen in zwei bis fünf Jahren, Festgeld oder Geldmarkt-ETF
- Langfristiger Renditebaustein über zehn Jahre und länger, breit gestreuter Welt-Aktien-ETF
- Gold-Beimischung, maximal 5 bis 10 Prozent des Vermögens
Wer den Renditebaustein konsequent durchhält, profitiert vom Cost-Average-Effekt. In Schwächephasen kauft der Sparplan automatisch mehr Anteile, in Hochphasen weniger. Wer den richtigen Einstiegszeitpunkt sucht, wartet in der Regel zu lange.
Gold bleibt eine Beimischung
Der Goldpreis hat sich seit Frühjahr 2024 nahezu verdoppelt und bewegt sich Anfang 2026 auf Rekordhoch. Solche Bewegungen sind ein Argument für eine Beimischung, nicht für eine Konzentration. Wer alles auf eine einzelne Anlageklasse setzt, übernimmt das volle Risiko dieser Klasse, vom Kursverlust bis zum Währungsrisiko bei in Dollar gehandeltem Gold.
Bei Unsicherheit über die eigene Strategie bieten die Verbraucherzentralen unabhängige, kostenpflichtige Beratung. Erste Anlaufstellen für Phishing-Opfer bleiben der zentrale Sperr-Notruf 116 116, die eigene Bank und die örtliche Polizeidienststelle. (prm)
Hinweis zu den Risiken von Glücksspielen:
Glücksspiel kann süchtig machen. Spielen Sie verantwortungsbewusst und nutzen Sie bei Bedarf Hilfsangebote wie die Suchtberatung (Link: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - Glücksspielsucht). |
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