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Pressemitteilung vom 09.05.2026
Region
Letzte Chance: Schulbuchausleihe im Westerwaldkreis beantragen
Die Schulen im Westerwaldkreis haben kürzlich die Freischaltcodes für die entgeltliche Schulbuchausleihe verteilt. Eltern und Schüler können nun bis zum 2. Juni 2026 ihre Bestellungen für das kommende Schuljahr aufgeben. Doch was passiert, wenn die Frist verpasst wird?
Bis zum 2. Juni ist noch die Teilnahme an der entgeltlichen Schulbuchausleihe möglich. (Foto: Kreisverwaltung/Peter Mentenich)Westerwaldkreis. In den vergangenen Tagen erhielten die Schulen im Westerwaldkreis die Freischaltcodes zur Teilnahme an der entgeltlichen Schulbuchausleihe. Mit diesen Codes können Eltern sowie Schüler ab sofort die Schulbuchpakete für das Schuljahr 2026/2027 über das Online-Portal bestellen.

Die Gebühr für einjährig verwendete Bücher beträgt ein Drittel des Ladenpreises, was die finanzielle Belastung für viele Familien erheblich senkt. Die Teilnahme ist freiwillig und bis zum 2. Juni 2026 möglich. Nach diesem Datum sind Bestellungen nicht mehr möglich, und die Schulbücher müssen selbstständig gekauft werden.

Nicht alle Materialien sind in der Ausleihe enthalten. Arbeitshefte, Duden, Atlanten, Bibeln sowie Schreib- und Zeichenmaterialien müssen separat beschafft werden. Bei Interesse muss die Ausleihe jährlich neu bestellt werden. Pro Kind ist eine separate Bestellung erforderlich. Auch bei einem möglichen Wechsel des Kurses, der Klasse oder der Schule sollte die Bestellung jetzt erfolgen, da Anpassungen automatisch vorgenommen werden. Die Ausgabe der Bücher erfolgt nach den Sommerferien an den Schulen.

Fragen zur Ausleihe beantwortet die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises telefonisch unter der Rufnummer 02602-124603 zu folgenden Zeiten: Montag von 7.30 bis 16.30 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr, sowie Donnerstag von 7.30 bis 17.30 Uhr. Familien mit bewilligtem Antrag auf Lernmittelfreiheit müssen nichts weiter unternehmen. Fragen zur Schulbuchliste beantwortet das Schulsekretariat. (PM/Red)

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