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Nachricht vom 06.05.2026
Region
Spannender Schauprozess und Drogenprävention beim Amtsgericht Montabaur (Teil 1)
Das Amtsgericht Montabaur setzt mit einem Schauprozess zur Drogenprävention ein starkes Zeichen gegen Suchtkriminalität. Im fiktiven Fall "Ecstasy im Sekt" erlebten die Besucher hautnah, welche rechtlichen Folgen Partydrogen haben. Das große Interesse zeigt die Brisanz des Themas in der Region.
(alle Fotos: Wolfgang Rabsch)Montabaur. Nach dem großen Erfolg des letzten Schauprozesses 2025 beim Amtsgericht Montabaur, der von unterlassener Hilfeleistung handelte, berichteten die Kuriere. Heute (5. Mai 2026) fand ein weiterer Schauprozess statt, bei dem es um illegalen Drogenbesitz und Körperverletzung ging. Die Anklage ist fiktiv und etwas überzogen, trotzdem hat sie einen sehr ernsten Hintergrund. Die zunehmende Drogenkriminalität lässt sich nicht leugnen und kann durch Prävention und Gerichtsverfahren bekämpft werden.

So hat das AG Montabaur den Termin beworben
"Zu Risiken und Nebenwirkungen von Ecstasy fragen Sie Ihren Strafrichter" ist das Motto der Show-Gerichtsverhandlung im Amtsgericht Montabaur. Ecstasy wird nicht selten als "Partydroge" oder harmlose Designerdroge dargestellt. Weit verbreitet sind die bunten Pillen mit unberechenbaren pharmakologischen und toxikologischen Eigenschaften der Amphetaminmischungen. Bereits Ecstasy-Besitz ist strafbar, das Überlassen zum Verbrauch umso mehr, insbesondere bei Körperverletzungen.

Justizerfahrene Darsteller der Hauptverhandlung
Die Darsteller der Hauptverhandlung sind größtenteils noch aktiv im Zusammenhang mit der Justiz tätig oder befinden sich bereits im Ruhestand. Die Liste der Darsteller ist am Ende des Artikels zu finden. Die Schöffen wurden zufällig aus dem Publikum ernannt. Das Thema Drogen stieß nach Bekanntwerden der Verhandlung auf sehr großes öffentliches Interesse, so dass die zur Verfügung stehenden Plätze im Gerichtssaal bei freiem Eintritt im Handumdrehen vergriffen waren. Der Schauprozess sollte auch die Öffentlichkeit aufklären, wie es bei Strafprozessen zugeht, hat sich dabei aber nicht immer an die Strafprozessordnung gehalten, denn er sollte auch etwas Unterhaltung bieten.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Koblenz
Oberstaatsanwalt Thorsten Kahl verlas zunächst die Anklage:
Der 25-jährige Angeklagte wird beschuldigt, am 16.11.2025 in Montabaur tateinheitlich eine Körperverletzung durch Beibringung von Gift und mittels eines hinterlistigen Überfalls begangen zu haben, Betäubungsmittel unerlaubt besessen zu haben, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb gewesen zu sein, entgegen § 13 Abs. 1 BtMG Betäubungsmittel zum unmittelbaren Verbrauch überlassen zu haben.

Der Angeschuldigte verbrachte den Abend des 15. und die Nacht zum 16. November 2025 mit acht weiteren Personen, darunter der 20-jährigen Michaela Arm, in seiner Wohnung, um seinen Geburtstag zu feiern. Kurz nach Mitternacht ärgerte sich der Angeschuldigte über die im Vergleich zu anderen Gästen müde wirkende Michaela Arm. Um ihre Partylaune zu steigern, versetzte er ein Glas Sekt heimlich mit Bröseln einer Ecstasy-Tablette und reichte es Michaela Arm. In Unkenntnis des Umstandes, dass das Getränk mit einer Droge versetzt war, trank die im Umgang mit Betäubungsmitteln unerfahrene Michaela Arm das Glas aus. Als diese ca. eine Stunde später bei sich Herzrasen und stark geweitete Pupillen bemerkte, räumte der Angeschuldigte, nachdem er die Geschädigte in einen Nebenraum zum Ausruhen geschickt hatte, ein, ihr eine Ecstasy-Tablette in den Sekt beigemischt zu haben.

Das von der Geschädigten angegebene Muskelzittern, Unwohlsein und Schwindel tat der Angeschuldigte als bloße Panikreaktion ab. Während der Angeschuldigte mit den anderen Gästen weiter seinen Geburtstag feierte, suchte etwa 30 Minuten später Andreas Stark die Geschädigte im Nebenraum auf. Als er diese apathisch und mit Muskelkrämpfen auf dem Sofa sah, alarmierte er sofort um 01.20 Uhr über den Notruf 112 den Rettungsdienst. Die von diesem vor Ort eingeleitete Sedierung und intravenöse Flüssigkeitszufuhr verbesserten den Patientenzustand deutlich. Notfallsanitäter Dirk Frei unterrichtete die Rettungsleitstelle über die von der Patientin mitgeteilte Ecstasy-Einnahme und bat um Entsendung der Polizei für weitere Ermittlungen, möglichst auch zur Sicherstellung von Vergleichsproben. Im Rahmen der polizeilichen Eilmaßnahmen fand KHK Schmitt-Kilian gegen 2.15 Uhr in einer Kommode im Schlafzimmer des Angeschuldigten vier weitere Ecstasy-Tabletten mit einem Wirkstoffgehalt von jeweils ca. 232 Milligramm MDMA und stellte diese sicher.

Die Geschädigte wurde nach 24-stündiger Überwachung ohne Folgeschäden aus dem Krankenhaus entlassen. Anzuwendende Strafvorschriften: §§ 224 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt., Nr. 3 StGB, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 6 b) 2. Alt. BtMG, 52 StGB, § 33 BtMG. Die Einziehung der vier sichergestellten Ecstasy-Tabletten wird beantragt werden.

Unter anderem wirkten in der Strafsache mit
als Verteidiger Rechtsanwalt Franz Obst aus Koblenz, bekannt auch aus Funk und Fernsehen, Buchautor,
als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft Oberstaatsanwalt Thorsten Kahl, Leiter der Abteilung u. a. für Betäubungsmitteldelikte bei der Staatsanwaltschaft Koblenz,
als ermittelnder Polizeibeamter KHK a. D. Jörg Schmitt-Kilian (siehe unten),
als sachverständiger Zeuge Dr. med. Mohannad Zahran, Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie,
Vorsitzender Richter Ralf Tries, Direktor des Amtsgerichts Montabaur.
Wolfgang Rabsch, als Protokollführer, Justizbeamter i. R., über 40 Jahre beim AG Koblenz in Strafsachen tätig, nach der Pensionierung freier Redakteur bei den Kurieren - AK-Kurier, NR-Kurier und WW-Kurier.

KHK a. D. Jörg Schmitt-Kilian, unter anderem Autor des Spiegel-Bestsellers "Vom Junkie zum Ironman", tritt nicht nur als Ermittler in der Gerichtsverhandlung auf. Er stellt zudem sein beeindruckendes Engagement in der Drogenprävention auch als Buchautor vor.

Der Verlauf der Sitzung wird im nächsten Artikel (Teil 2) am 7. Mai 2026 dokumentiert und geschildert.
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