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| Nachricht vom 05.05.2026 |
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| Rheinland-Pfalz |
| AfD plant Klage gegen Verfassungsänderung im Landtag von Rheinland-Pfalz |
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| Die AfD-Fraktion in Rheinland-Pfalz bereitet eine Normenkontrollklage gegen die geplante Verfassungsänderung vor, die höhere Hürden für die Einrichtung von Untersuchungsausschüssen vorsieht. Die Partei sieht darin einen Verstoß gegen ihre Oppositionsrechte. |
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Rheinland-Pfalz. Die AfD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag will mit einer Normenkontrollklage verhindern, dass die geplante Verfassungsänderung umgesetzt wird, die höhere Hürden für das Einsetzen von Untersuchungsausschüssen schaffen soll. Laut der Fraktion handelt es sich dabei um eine Verletzung der Oppositionsrechte sowie um einen Verstoß gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip.
Die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen planen, das Quorum für die Einrichtung von Untersuchungsausschüssen von 20 auf 25 Prozent zu erhöhen. Diese Regelung entspricht dem Bundestag und mehreren anderen Bundesländern. Die drei Fraktionen begründen ihre Initiative damit, dass sie vermeiden wollen, dass das Mainzer Parlament durch eine Vielzahl von Untersuchungsausschüssen gelähmt wird.
Unterschied zwischen mündlicher Begründung und Gesetzestext?
In der letzten Landtagssitzung habe der Redner der Grünen-Fraktion in seiner mündlichen Begründung einen direkten Bezug zur AfD hergestellt, erklärten der parlamentarische Geschäftsführer Damian Lohr und der künftige Landtagsabgeordnete Robin Classen. Dies führe zu einer faktischen Einschränkung der Oppositionsfraktion durch die geplante Änderung.
Nach der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz ist die AfD so stark vertreten, dass sie beim derzeitigen Quorum von 20 Prozent alleine einen Untersuchungsausschuss einrichten könnte. Die AfD-Opposition hatte angekündigt, einen Untersuchungsausschuss zur Corona-Politik sowie möglicherweise zum Thema Sonderurlaub für Landesbeamte initiieren zu wollen.
Abstimmung im Landtag
Lohr erklärte, dass die angekündigte Normenkontrollklage nicht mehr vor der Landtagssitzung am Mittwoch beim Verfassungsgerichtshof eingereicht werde. Sie werde in den kommenden Wochen ausgearbeitet und anschließend an das Gericht in Koblenz gesandt. Im Mainzer Parlament steht am Mittwoch die abschließende Abstimmung über die Verfassungsänderung an. (dpa/bearbeitet durch Red) |
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| Nachricht vom 05.05.2026 |
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