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Pressemitteilung vom 01.05.2026
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Riester-Reform 2027: Was bestehende Verträge jetzt bedeutet
Die Reform der Riester-Rente bringt ab 2027 neue Möglichkeiten, wirft für viele Sparer aber schon jetzt wichtige Fragen auf. Bestehende Verträge bleiben geschützt, zugleich rückt ein Wechsel in das neue System in den Blick. Welche Entscheidung sinnvoll ist, hängt stark vom Einzelfall ab.
Symbolbild. (KI-generiert)Viele Menschen mit einem Riester-Vertrag fragen sich, ob sie wegen der Reform schnell handeln müssen. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale NRW besteht aktuell kein Handlungsbedarf. Niemand muss noch in diesem Jahr eine Entscheidung treffen. Sinnvoll ist aber, den eigenen Vertrag in Ruhe zu prüfen. Wichtig ist zuerst die Frage, um welche Vertragsart es sich handelt, also um eine private Rentenversicherung, einen Bank- oder einen Fondssparvertrag. Ebenso relevant sind die restliche Laufzeit und die bisherige Förderung. Erst danach lässt sich einschätzen, ob das Weiterführen, ein späterer Wechsel oder ein Ruhenlassen des Vertrags sinnvoll sein kann.

Alte Verträge bleiben geschützt
Für bestehende Riester-Verträge gilt Bestandsschutz. Das bedeutet, dass laufende Verträge nicht automatisch verändert werden. Wer bereits angespart hat, kann also im bisherigen System bleiben. Gleichzeitig soll ab 2027 die Möglichkeit bestehen, mit dem angesparten Kapital in das neue System zu wechseln.

Gerade weil Anbieter bereits zur Kündigung raten oder Termine für einen Neuabschluss oder Wechsel im Herbst anbieten, mahnt die Verbraucherzentrale NRW zur Vorsicht. Eine vorschnelle Entscheidung kann Nachteile bringen. Solange die neuen Produkte, Vergleiche und Bewertungen noch nicht vorliegen, fehlt eine wichtige Grundlage für eine belastbare Entscheidung.

Weiterführen lohnt oft nicht
In vielen Fällen dürfte sich das Weiterführen alter Riester-Verträge nicht lohnen. Das gilt laut Verbraucherzentrale NRW vor allem für private Rentenversicherungen. Diese Verträge sind oft teuer und bringen vergleichsweise wenig Rendite. Ein Grund dafür ist die bisherige Garantie, dass am Ende der Laufzeit 100 Prozent der Beiträge plus Zulagen zur Verfügung stehen müssen. Diese Sicherheit begrenzt die Ertragschancen.

Hinzu kommt, dass die späteren Auszahlungen aus solchen Verträgen häufig eher niedrig ausfallen. Versicherer kalkulieren mit langen Lebenserwartungen und bauen zusätzliche Sicherheitspuffer ein. Dadurch sinkt die Höhe der monatlichen Leistungen.

Es gibt aber Ausnahmen. Für Menschen mit mehreren Kindern und oder niedrigem Einkommen kann ein bestehender Riester-Vertrag weiterhin attraktiv sein. Ein Beispiel der Verbraucherzentrale NRW zeigt das deutlich: Eine Geringverdienerin mit drei Kindern erhält aktuell pro Jahr insgesamt 1.075 Euro Zulagen, wenn sie mindestens 60 Euro selbst spart. In der neuen Förderlogik müsste sie mindestens 120 Euro im Jahr einzahlen, würde insgesamt aber nur auf 420 Euro Förderung kommen. Solche Unterschiede zeigen, dass die Entscheidung genau durchgerechnet werden muss.

Wann ein Wechsel sinnvoll sein kann
Ein Wechsel kann sich besonders bei einem Riester-Vertrag in Form eines Fondssparplans anbieten. Dort sorgt die bisherige Beitragsgarantie oft dafür, dass Anbieter nur begrenzt in Aktien investieren können. Stattdessen müssen sie einen hohen Anteil sicherer, aber meist schwächer verzinster Anlagen halten.

Im neuen Riester-Altersvorsorgedepot soll diese Garantiepflicht wegfallen. Dadurch kann auf Wunsch bis zu 100 Prozent in Aktien-ETF investiert werden. Wer längere Zeit bis zum Ruhestand hat, könnte so von besseren Renditechancen profitieren. Gerade für jüngere Sparer mit langem Anlagehorizont kann das ein wichtiger Punkt sein.

Trotzdem rät die Verbraucherzentrale NRW auch hier dazu, abzuwarten. Noch ist nicht bekannt, welche konkreten Produkte auf den Markt kommen. Ebenso fehlen bisher unabhängige Vergleiche, etwa von der Stiftung Warentest. Ohne diese Informationen lässt sich kaum seriös bewerten, ob ein neues Angebot wirklich besser ist als der bestehende Vertrag.

Wechselkosten und Laufzeit beachten
Wer ab 2027 mit dem vorhandenen Guthaben in einen neuen Riester-Vertrag wechselt, muss maximal 150 Euro Wechselkosten zahlen. Das ist vor allem für Menschen wichtig, die nur noch wenige Jahre bis zum Ruhestand haben. In solchen Fällen kann ein Wechsel weniger attraktiv sein, weil die verbleibende Zeit zu kurz ist, um mögliche Vorteile noch deutlich auszuschöpfen.

Je näher der Ruhestand rückt, desto wichtiger wird deshalb ein genauer Blick auf Kosten, Restlaufzeit und erwarteten Nutzen. Für jüngere Sparer fällt die Rechnung häufig anders aus, weil sie Schwankungen eher ausgleichen und mögliche Renditechancen länger nutzen können.

Kündigung ist meist die schlechteste Lösung
Wer den Vertrag nicht weiter besparen will, sollte nach Möglichkeit nicht kündigen. Eine Kündigung gilt als die ungünstigste Option, weil dann alle Förderungen zurückgezahlt werden müssen. Damit gehen zentrale Vorteile des Vertrags verloren.

Besser ist es in vielen Fällen, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Dann ruht er bis zum Ende der Laufzeit, ohne dass weitere Einzahlungen nötig sind. Gleichzeitig bleibt die bisherige Garantie erhalten. Selbst wenn der Vertrag aktuell im Minus steht, muss zum Rentenbeginn die Summe aus 100 Prozent der eingezahlten Beiträge plus Zulagen ausgezahlt werden.

Neue Produkte bringen Chancen
Die Reform eröffnet Chancen durch renditestärkere Anlagen ohne Garantien und durch mehr Flexibilität bei der Auszahlung. Künftig soll keine lebenslange Verrentung mehr vorgeschrieben sein. Stattdessen sollen auch Auszahlpläne bis zum 85. Lebensjahr möglich sein. Außerdem ist erstmals ein kostengünstiges staatlich organisiertes Standardprodukt vorgesehen. Dieses Angebot richtet sich an Menschen, die ohne großen Informationsaufwand eine geförderte private Altersvorsorge abschließen möchten.

Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt am Ende vom persönlichen Bedarf und den eigenen Prioritäten ab. Weil die neuen Produkte und ihre Bewertungen noch fehlen, gibt es darauf heute keine allgemeine Antwort. Wenn zum Ende des Jahres die neuen Riester-Angebote auf den Markt kommen, kann eine unabhängige Beratung der Verbraucherzentrale NRW helfen. Weiterführende Informationen zur Geldanlage und Altersvorsorge gibt es unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/43767. (PM/bearbeitet durch Red)
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