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| Pressemitteilung vom 23.04.2026 |
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| Region |
| Agrarförderung 2026: Antragsfrist im Westerwaldkreis |
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| Die Landwirtinnen und Landwirte im Westerwaldkreis haben die Möglichkeit, Förderanträge für das Jahr 2026 zu stellen. Die Frist zur Einreichung der Anträge endet am 15. Mai. Dabei stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. |
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Westerwaldkreis. Bis zum 15. Mai können Landwirtinnen und Landwirte im Westerwaldkreis ihre Anträge auf Agrarförderung für das Jahr 2026 einreichen. Die Förderung umfasst Direktzahlungen, Ökoregelungen, gekoppelte Tierprämien sowie Ausgleichszulagen. Auch die Weitergewährung von Förderungen für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen sowie den ökologischen Landbau sind Teil des Programms. Diese Maßnahmen erfolgen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union.
Die vollständigen Anträge müssen fristgerecht über das Programm LEA (Landwirtschaftlicher Elektronischer Antrag) des Landes Rheinland-Pfalz eingereicht werden. Landwirte, die bereits in den Vorjahren Anträge gestellt haben, können ihre bestehenden Zugangsdaten verwenden. Neue Antragsteller erhalten die notwendigen Zugangsdaten bei ihrer zuständigen Kreisverwaltung.
Für den Westerwaldkreis steht Niklas Hoffmann vom Referat Landwirtschaft als Ansprechpartner zur Verfügung. Er ist unter der Telefonnummer 02602 124-566 oder per E-Mail erreichbar. Weitere Informationen und Hilfsmaterialien sind online abrufbar. Dienstleister haben zudem die Möglichkeit, sich im LEA-Dienstleisterportal zu registrieren, um Anträge im Auftrag von Betriebsleitern zu bearbeiten. PM/Red |
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| Pressemitteilung vom 23.04.2026 |
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