WW-Kurier
Ihre Internetzeitung für den Westerwaldkreis
Nachricht vom 01.04.2026
Rheinland-Pfalz
Polizei warnt vor illegalen Rennen am "Car Friday" - Kontrollen angekündigt
Mit dem Start der Tuning-Saison stehen Autofahrer in Rheinland-Pfalz unter besonderer Beobachtung. Am Karfreitag, dem sogenannten "Car Friday", sind verstärkte Polizeikontrollen geplant, um illegale Autorennen zu verhindern.
Car-Freitag am Nürburgring (Foto: Thomas Frey/dpa)Rheinland-Pfalz. Mit Blick auf den "Car Friday" am Karfreitag, 3. April, hat das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz Auto-Fans zu verantwortungsvollem Fahren aufgerufen. Für diesen Tag werden zahlreiche Auto-Enthusiasten erwartet, die ihre aufgemotzten Fahrzeuge präsentieren wollen, wie die Behörde mitteilte. Der Tag gilt in der Tuning-Szene als inoffizieller Saisonstart und zieht traditionell viele Besucher an, insbesondere rund um den Nürburgring.

Bei solchen Treffen kommt es laut Behörde häufig zu problematischem Verhalten. Dazu zählen insbesondere illegale Autorennen, überhöhte Geschwindigkeiten und erhebliche Lärmbelästigungen. Das Landeskriminalamt (LKA) weist darauf hin, dass verbotene Kraftfahrzeugrennen strafbar sind - unabhängig davon, ob sie geplant oder spontan stattfinden und wie lang sie sind. Auch Organisatoren machen sich strafbar.

Bußgelder bis Freiheitsstrafe
Verstöße können schwere Konsequenzen nach sich ziehen: Neben Bußgeldern und Punkten in Flensburg drohen der Entzug der Fahrerlaubnis sowie die Beschlagnahmung des Fahrzeugs, wie die Behörde weiter informierte. Bei Unfällen mit Personenschäden sind Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren möglich.

Die Polizei kündigte an, über die Osterfeiertage verstärkt Kontrollen durchzuführen. Verkehrsteilnehmer wurden aufgefordert, sich an die Regeln zu halten, nicht an illegalen Rennen teilzunehmen und entsprechende Vorfälle zu melden.

Wer sich informieren will, wie Autotuning sicher und regelkonform geht, kann die App der Kampagne "Tune it! Safe!" herunterladen, empfiehlt das LKA. (dpa/bearbeitet durch Red)
Nachricht vom 01.04.2026 www.ww-kurier.de