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| Pressemitteilung vom 20.03.2026 |
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| Politik |
| Kreisausschuss Westerwaldkreis: Zukunftsplanung und ÖPNV-Überarbeitung in Klärung |
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| In der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses Westerwaldkreis wurden wegweisende Beschlüsse für die regionale Wirtschaftsentwicklung und den öffentlichen Nahverkehr getroffen. Im Mittelpunkt standen das Jahresprogramm der Wirtschaftsförderungsgesellschaft sowie die Überarbeitung des Nahverkehrskonzepts. |
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Westerwaldkreis. Die jüngste Kreisausschusssitzung fand gemeinsam mit dem Ausschuss für Verkehr und Wirtschaft (AVW) in Montabaur statt. Auf der Tagesordnung standen zentrale Themen wie das Jahresprogramm der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Westerwaldkreis mbH (wfg) und der Wirtschaftsplan 2026. Ein wichtiger Schwerpunkt wird die Entwicklung einer "Zukunftsleitlinie Westerwaldkreis" sein, welche die wirtschaftliche Position des Kreises in den nächsten 15 bis 25 Jahren klären soll.
In den kommenden drei Jahren ist das größte finanzielle Engagement der wfg die Unterstützung beim Aufbau eines Kompetenzzentrums für Künstliche Intelligenz und Robotik an der Hochschule Koblenz in Neuwied. Dieses Projekt ist von großem Interesse für die regionale Wirtschaft. Die Breitbandversorgung wird ebenfalls zunehmend an Bedeutung gewinnen, was der AVW und der Kreisausschuss einstimmig unterstützten.
Verbesserungen im ÖPNV sollen ermittelt werden
Im weiteren Verlauf der Sitzung stimmten die Ausschüsse einstimmig der Gründung eines Arbeitskreises zur "Überarbeitung Öffentliches Nahverkehrskonzept" zu. Ziel ist es, Verbesserungsmöglichkeiten für bestehende Linienfahrten zu ermitteln und Grundlagen für die Neuvergabe der Linienbündel im Jahr 2028 zu schaffen. Angesichts steigender Kosten im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist eine Optimierung notwendig, wobei alternative Angebote wie Anruf-Sammeltaxis oder On-Demand-Fahrten geprüft werden sollen.
Vertrag für das evangelische Gymnasium verlängert
Der Kreisausschuss beschloss zudem, den Vertrag mit dem Schulträger des Evangelischen Gymnasiums Bad Marienberg um fünf Jahre zu verlängern. Anpassungen in der Bedarfsplanung für den überörtlichen Brandschutz und Katastrophenschutz waren ebenfalls erforderlich. Um Ungleichbehandlungen bei Förderungen zu vermeiden, erhalten Verbandsgemeinden weiterhin Festbeträge nach alter Praxis. Der Landrat wurde außerdem ermächtigt, in Zusammenarbeit mit mehreren Verbandsgemeinden Abrollbehälter Wasser zu beschaffen, finanziert durch Landkreis und Verbandsgemeinden. (PM/Red) |
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| Pressemitteilung vom 20.03.2026 |
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