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Pressemitteilung vom 26.02.2026
Region
Frist für kostenfreie Schulbücher im Westerwaldkreis endet bald
Der Antrag auf kostenlose Schulbücher im Westerwaldkreis muss bis zum 16. März gestellt werden. Die Kreisverwaltung bietet Unterstützung bei der Beantragung.
Für kostenfreie Schulbücher im kommenden Schuljahr muss der Antrag bis 16. März eingereicht werden. (Foto: Kreisverwaltung/Peter Mentenich)Westerwaldkreis. Obwohl das Schuljahr 2026/2027 noch einige Monate entfernt ist, müssen Anträge auf Lernmittelfreiheit bereits bis zum 16. März eingereicht werden. Diese Maßnahme ermöglicht es Familien, deren Kinder Schulen in Trägerschaft des Westerwaldkreises besuchen und die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, alle Schulbücher kostenlos zu erhalten.

Die genaue Klassenzuweisung oder Schule für das kommende Schuljahr ist dabei noch nicht entscheidend. Wichtig ist jedoch, dass der Antrag rechtzeitig eingereicht wird. Er kann unkompliziert online am Computer, Smartphone oder Tablet ausgefüllt werden - ein Drucker ist dafür nicht erforderlich.

Sollten beim Ausfüllen des Antrags Probleme auftreten, stehen Ansprechpartner der Schulbuchausleihe in der Kreisverwaltung zur Verfügung. Sie sind telefonisch unter der Nummer 02602 124 603 oder per E-Mail an schulbuchausleihe@westerwaldkreis.de erreichbar. Die Einhaltung der Frist bis zum 16. März ist entscheidend, da andernfalls Kosten für die Schulbücher anfallen können.

Für Familien, die die Einkommensgrenze überschreiten, besteht die Möglichkeit, vom 8. Mai bis 2. Juni an der entgeltlichen Schulbuchausleihe teilzunehmen. Die hierfür notwendigen Freischaltcodes werden kurz vor Beginn über die Schulen verteilt. Weitere Informationen zur Schulbuchausleihe finden Interessierte auf der Website der Kreisverwaltung. (PM/Red)
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