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Pressemitteilung vom 23.02.2026
Region
Einschränkungen beim Baum- und Heckenschnitt ab März
Ab dem 1. März treten die alljährlichen Regelungen für Baum- und Heckenschnitte in Kraft. Diese sollen den Schutz der heimischen Vogelwelt gewährleisten.
Symbolbild (Foto: Pixabay)Region. Ab dem 1. März bis zum 30. September gelten auch im Westerwaldkreis gesetzliche Einschränkungen für das Schneiden von Bäumen und Hecken, die nicht im Wald oder auf gärtnerisch genutzten Flächen stehen. Die Untere Naturschutzbehörde des Westerwaldkreises weist darauf hin, dass diese Maßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz notwendig sind, um unter anderem brütende Vögel zu schützen.

Während dieser Zeit dürfen Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Ausnahmen sind nur mit Genehmigung möglich. Erlaubt bleiben jedoch Formschnitte zur Begrenzung des jährlichen Pflanzenwachstums sowie Pflegeschnitte zur Gesunderhaltung der Bäume. Auch Maßnahmen zur Verkehrssicherheit sind ausgenommen.

Heimische Vogelarten wie Amseln, Rotkehlchen und Buchfinken beginnen bereits im März mit der Revierabgrenzung und dem Nestbau, wobei sie sich mehr an der Tageslänge als am Wetter orientieren. Daher ist davon auszugehen, dass Vögel zwischen März und September in den Gehölzen brüten oder diese als Rückzugsorte nutzen. Auch außerhalb dieser Schonzeit müssen bei Gehölzarbeiten die Tierschutzvorschriften beachtet werden.

Verstöße gegen diese Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und möglicherweise ein Strafverfahren nach sich ziehen. Bei Fragen stehen die Mitarbeitenden der Unteren Naturschutzbehörde zur Verfügung: Anna Hubert (anna.hubert@westerwaldkreis.de, 02602 124-371), Alina Balzert (alina.balzert@westerwaldkreis.de, 02602 124-273) und Felix Halft (felix.halft@westerwaldkreis.de, 02602 124-921). (PM/Red)
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