| WW-Kurier |
| Ihre Internetzeitung für den Westerwaldkreis |
|
| Pressemitteilung vom 11.02.2026 |
|
| Rheinland-Pfalz |
| US-Amerikaner wegen Spionage in Rheinland-Pfalz verurteilt |
|
| Ein ehemaliger US-Militärangehöriger wurde in Koblenz wegen Spionage für China verurteilt. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Motive und das Vorgehen des 39-Jährigen, der sich von seinem Heimatland im Stich gelassen fühlte. |
|
Koblenz. Das Oberlandesgericht Koblenz hat einen 39-jährigen US-Amerikaner wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit für China zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wie der zuständige Richter mitteilte. Der Angeklagte hatte laut Gericht versucht, sensible Informationen des US-Militärs an chinesische Stellen weiterzugeben, wurde jedoch festgenommen, bevor er dies umsetzen konnte.
Der Mann, der bis 2018 für die US-Marine tätig war und ab 2020 für einen zivilen Vertragspartner auf einem US-Militärstützpunkt in Wiesbaden und Mainz arbeitete, geriet durch ein Zerwürfnis mit seinem Arbeitgeber in Schwierigkeiten. Ihm seien Ungerechtigkeiten beim US-Militär aufgefallen, darunter Abrechnungsbetrug, berichtete der Richter. Trotz seiner Hinweise an den Arbeitgeber und US-Behörden kam es zu keiner Besserung, was schließlich zu seiner Kündigung im Jahr 2023 führte.
Dilettantisches Vorgehen
Frustriert und sozial abgestürzt, kontaktierte der Mann im Sommer 2024 mehrmals chinesische Behörden, um ihnen Informationen anzubieten. Die chinesischen Stellen zeigten jedoch kein besonderes Interesse. Am 7. November 2024 wurde der Angeklagte verhaftet, bevor er geheime Informationen weitergeben konnte.
Im Prozess legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab und äußerte Bedauern. Dennoch sei er planvoll vorgegangen und bereit gewesen, sich einer fremden Macht anzubieten, so der Richter. "Ein 'James Bond' sei der 39-Jährige nicht", bemerkte der Richter und bezeichnete sein Vorgehen als "dilettantisch".
Gerichtssprecher Jörn Müller stellte klar, dass der Versuch, sich einem ausländischen Geheimdienst anzudienen, bereits strafbar sei, unabhängig davon, ob tatsächlich geheime Informationen preisgegeben werden.
US-Prozess nicht ausgeschlossen
Die Verteidigerin Sabrina Gies-Meier erklärte, dass es bislang keine Anzeichen dafür gebe, dass der Fall auch in den USA vor Gericht kommen solle. Dennoch sei dies nicht ausgeschlossen, wobei in den USA härtere Strafen bis hin zur Todesstrafe möglich wären.
Teile des Prozesses fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet sein könnten, erklärte ein Sprecher des Oberlandesgerichts Koblenz.
(dpa/bearbeitet durch Red) |
|
| Pressemitteilung vom 11.02.2026 |
www.ww-kurier.de |
|
|
|
|
|
|