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| Pressemitteilung vom 30.01.2026 |
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| Alkoholunfälle auf Zweirädern: BADS fordert strengere Gesetze |
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| Der Verkehrsgerichtstag in Goslar hat sich erneut mit der Problematik von Alkoholunfällen auf Zweirädern beschäftigt. Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) unterstützt die Forderungen nach schärferen Regelungen. |
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Hamburg/Goslar. Im Jahr 2024 war bei jedem zweiten Alkoholunfall in Deutschland ein Fahrrad, Pedelec oder E-Scooter beteiligt. Dies veranlasste den Verkehrsgerichtstag, der aktuell in Goslar tagt, sich zum zweiten Mal nach 2015 intensiv mit diesem Thema zu befassen.
Der Arbeitskreis des Verkehrsgerichtstags empfiehlt, das Fahren unter Alkoholeinfluss auf Fahrrädern und Pedelecs als Ordnungswidrigkeit zu sanktionieren. Hierbei soll der Grenzwert bei 1,1 Promille Blutalkohol oder 0,55 mg/l Atemalkohol liegen. Helmut Trentmann, Präsident des BADS, betont die Notwendigkeit dieser Maßnahmen angesichts der gestiegenen Nutzung von Zweirädern. "Die gestiegenen Unfallzahlen mit teils gravierenden Folgen zwingen zu schärferen Regelungen", so Trentmann weiter.
Der BADS fordert die schnelle Umsetzung der Gesetzesänderung und die Einführung eines Bußgelds von 250 Euro sowie einen Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg. Für Wiederholungstäter sieht der BADS zudem die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) vor. Der Verein plant, seine Präventionsarbeit zu verstärken, und bietet in seinen Landessektionen Programme zur Aufklärung über die Gefahren von Alkohol auf Zweirädern an.
Der BADS wurde 1950 gegründet und setzt sich für die Aufklärung über die Gefährlichkeit von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr ein. Er finanziert sich hauptsächlich durch Geldbußen, Spenden und Mitgliedsbeiträge. (PM/Red) |
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| Pressemitteilung vom 30.01.2026 |
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