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| Pressemitteilung vom 29.01.2026 |
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| Rheinland-Pfalz |
| Rheinland-Pfalz: Zahl der vermissten Asylbewerber steigt - 208 polizeibekannt |
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| Die Diskussion um die verschwundenen Bewohner aus den Aufnahmeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz nimmt an Fahrt auf. Neue Zahlen des Integrationsministeriums werfen ein Licht auf die Situation. |
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Mainz. Knapp ein Viertel der aus den Aufnahmeeinrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz verschwundenen Bewohner ist polizeibekannt. Von den 923 abgängigen Personen treffe das auf 208 oder rund 23 Prozent zu, teilte das Integrationsministerium in Mainz mit. Zu diesen Personen seien 638 polizeiliche Ermittlungsverfahren wegen unterschiedlicher Delikte anhängig.
Das Ministerium stellte damit weitere Zahlen zu einem Thema vor, das Mitte Januar durch ein Datenleck bekannt wurde. Damals war bekannt geworden, dass sich die Zahl der Menschen, bei denen zwischen dem 1. Juli 2024 und Ende 2025 der Aufenthaltsort unbekannt war, auf 923 summierte. Bewohner von Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA) gelten als "abgängig", wenn sie seit mehr als drei Tagen nicht mehr in der Einrichtung waren.
Ministerium: Vor allem Alltagskriminalität
Das Ministerium betonte, die Zahl der polizeilichen Ermittlungsverfahren sage nichts über Schuld aus und lasse keine Rückschlüsse auf den Ausgang von Verfahren oder gerichtlichen Entscheidungen zu. Unter den Delikten, um die es bei den Verfahren geht, sind laut Ministerium vor allem Eigentums- und Alltagskriminalität. Diebstahlsdelikte machten alleine rund die Hälfte der Verfahren aus. Bei rund 14 Prozent handele es sich um einfache Körperverletzungsdelikte. Allerdings seien schwere Gewalt-, Sexual- oder Staatsschutzdelikte in Einzelfällen ebenfalls betroffen. Zwei Verfahren, die sich um den Verdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung sowie den Verdacht eines Totschlagsdelikts drehten, seien zwischenzeitlich eingestellt worden.
Die Opposition hatte die Landesregierung nach Bekanntwerden der Zahl der Abgängigen scharf kritisiert. Die CDU-Fraktion sprach von eklatanten Kontroll- und Sicherheitsmängeln. Das grüne Integrationsministerium betont, Aufnahmeeinrichtungen seien keine Gefängnisse, die Bewohner dort dürften nicht eingesperrt werden.
(dpa/bearbeitet durch Red) |
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| Pressemitteilung vom 29.01.2026 |
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