WW-Kurier
Ihre Internetzeitung für den Westerwaldkreis
Nachricht vom 20.01.2026
Rheinland-Pfalz
Fluss oder Diamant: Details neuer Bestattungsformen in Rheinland-Pfalz geregelt
Die Novellierung des Bestattungsgesetzes in Rheinland-Pfalz im Jahr 2025 brachte viele Detailfragen mit sich. Nun wurde eine umfassende Verordnung erlassen, die detaillierte Regelungen für moderne Bestattungsformen festlegt.
Über den Tod hinaus - Wenn Asche zum Gedenkdiamanten wird. (Foto: Harald Tittel/dpa)Rheinland-Pfalz. Die neue Verordnung zum reformierten Bestattungsgesetz von 2025 in Rheinland-Pfalz ist in Kraft getreten. Auf 32 Seiten werden nun Einzelheiten zur Gesetzesnovelle geregelt, darunter die Ausbringung der Asche außerhalb von Friedhöfen, Fluss- und Tuchbestattungen sowie die Aushändigung von Urnen zur privaten Aufbewahrung oder der Herstellung von Diamanten.

"Die Durchführungsverordnung schafft die notwendige Klarheit für die Praxis und sorgt dafür, dass neue Bestattungsformen würdevoll, rechtssicher und transparent umgesetzt werden können", erklärte Gesundheits- und Wissenschaftsminister Clemens Hoch (SPD).

Flussbestattungen
Der Schutz von Allgemeinheit, Umwelt und Gesundheit steht dabei im Vordergrund. "Bestattung ist immer ein sehr sensibler Bereich, der tief in das persönliche, kulturelle und religiöse Empfinden von Menschen hineinreicht", betonte Hoch. "Deshalb war es uns wichtig, neue Möglichkeiten zu eröffnen, ohne dabei den Schutz der Allgemeinheit, der Umwelt oder der Gesundheit aus dem Blick zu verlieren."

Bestattungen in Überschwemmungs- oder Wasserschutzgebieten sind grundsätzlich ausgeschlossen. Für Flussbestattungen gelten klare Anforderungen an wasserrechtliche Genehmigungen, Mindestabstände zu Freizeit- und Badeeinrichtungen sowie Ausschlusszonen wie Messstellen, erläuterte das Ministerium.

Schlüsselrolle haben Bestatter
Eine Schlüsselrolle kommt den Bestattern zu. Sie sind künftig verantwortlich für die Entnahme und Aushändigung von Ascheteilen, die Aushändigung von Ascheurnen zur privaten Aufbewahrung, die Durchführung von Flussbestattungen sowie die Ausbringung der Asche außerhalb von Friedhöfen. Eine umfassende Dokumentationspflicht wird eingeführt, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen und mögliche Ordnungswidrigkeiten ahnden zu können. "Mit klaren Zuständigkeiten stärken wir ihre Verantwortung und sorgen gleichzeitig für Rechtssicherheit und Transparenz", so das Ministerium.

Bestattungstücher und Einäscherung
Zusätzlich werden Details zu Bestattungstüchern und Einäscherung festgelegt. Vorgaben zur Beschaffenheit von Leichenhallen, Särgen, Urnen, Bestattungstüchern und -fahrzeugen sind präzisiert. Auch das Verfahren zur Ausstellung von Leichenpässen bei Überführungen ins Ausland sowie die Todesbescheinigung nach der Leichenschau sind konkretisiert. Das Einäscherungsverfahren, einschließlich der Entnahme von Metallteilen - eine Voraussetzung für Flussbestattungen oder das Verstreuen von Asche - ist ebenfalls festgelegt. Zudem gibt es Schutzmaßnahmen und Kennzeichnungspflichten bei übertragbaren Krankheiten sowie ein Kostenerstattungsverfahren für Ehrengräber von Bundeswehrangehörigen. (dpa/bearbeitet durch Red)

Nachricht vom 20.01.2026 www.ww-kurier.de