| WW-Kurier |
| Ihre Internetzeitung für den Westerwaldkreis |
|
| Nachricht vom 19.01.2026 |
|
| Region |
| 17-Jähriger stirbt während der Grundausbildung - wird im Fall Enes Cakir erneut ermittelt? |
|
| Der 17-jährige Enes Cakir aus Mudersbach ist im Juli 2023 kurz nach dem Beginn seiner Grundausbildung bei der Bundeswehr in der Kaserne in Rennerod gestorben. Seine Eltern erheben bis heute Vorwürfe gegen die Verantwortlichen. |
|
Mudersbach/Rennerod. Enes Cakir war 17 Jahre alt, als er am 3. Juli 2023 seine Grundausbildung zum Sanitätssoldaten in der Bundeswehr-Kaserne in Rennerod antrat. Am 19. Juli war er tot. Seine Familie fand ihn an seinem Schreibtisch zu Hause in Mudersbach - und erhebt schwere Vorwürfe gegen die Verantwortlichen in der Kaserne in Rennerod. Enes Cakir war während seiner kurzen Zeit in der Kaserne zusammengebrochen und hatte den Truppenarzt aufgesucht. Der habe aber die gesundheitlichen Probleme unterschätzt und den Jungen zurück in die Grundausbildung geschickt, beklagt die Familie. Schließlich verschlechterte sich Enes' Zustand erneut und er wurde ins Krankenhaus in Limburg gebracht. Hier stellte man ein Vorhofflimmern fest. Eine Kardioversion wurde durchgeführt, das heißt, Enes' Herz wurde gestoppt und neu gestartet, um die Herztätigkeit zu normalisieren. Am nächsten Tage wurde Enes aus dem Krankenhaus entlassen. Die Ärzte in der Klinik hatten ihm Apixaban verschrieben, ein Mittel gegen Blutgerinnung, zu dessen Nebenwirkungen spontane Hirnblutungen gehören.
Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus kehrte Enes Cakir in die Bundeswehr-Kaserne nach Rennerod zurück. Doch gut ging es ihm dort nicht. Er klagte über starke Kopfschmerzen. Der Truppenarzt schrieb Enes schließlich "krank zu Hause", er konnte also die Kaserne verlassen und sich zu Hause erholen. Genau das hatte Enes Cakir vor. Stattdessen starb er zu Hause. Die Familie Cakir wirft der Bundeswehr vor, die Lage falsch eingeschätzt und dementsprechend falsch gehandelt zu haben. Ihrer Meinung nach hätte Enes ins Bundeswehrzentralkrankenhaus nach Koblenz überwiesen werden müssen, statt ihn nach Hause zu schicken.
Staatsanwaltschaft stellte Ermittlungen ein
Enes Cakirs Eltern hatten die behandelnden Ärzte der Bundeswehr im November 2023 wegen unterlassener Hilfeleistung angezeigt. Doch das Verfahren war eingestellt worden, "weil ein strafrechtlich relevanter Vorwurf im Hinblick auf den tödlichen Verlauf nicht verifiziert werden konnte", wie die Staatsanwaltschaft Koblenz auf Anfrage mitteilt. Eine objektive Sorgfaltspflichtverletzung sei nach dem Ergebnis der Ermittlungen nicht nachzuweisen gewesen. "Es war vielmehr von einem Geschehen auszugehen, welches für keinen der behandelnden Ärzte in der Art und Weise vorhersehbar war", führt die Staatsanwaltschaft aus. Auch die Polizei hatte nach Enes Cakirs Tod keine weiteren Maßnahmen ergriffen, da der diensthabende Bereitschaftsarzt eine natürliche Todesursache auf der Todesbescheinigung dokumentiert hatte. "Ein Todesermittlungsverfahren wurde daher nicht geführt, weshalb auch keine Obduktion des Leichnams erfolgte", erklärt die Staatsanwaltschaft.
Vor der Einstellung der Ermittlungen zu Enes Cakirs Tod hatte die Staatsanwaltschaft eigenen Angaben zufolge die zur Verfügung stehenden Ermittlungsmaßnahmen, wie Zeugenvernehmungen, Sichtung der Patientenakten und Gutachten im Rahmen ihrer Entscheidung berücksichtigt. Sechs Zeugen seien vernommen worden, ein Stubenkamerad hatte demnach angegeben, dass Enes Cakir ihm gegenüber nie über gesundheitliche Beschwerden oder seine Behandlung durch die Truppenärzte gesprochen oder sich über den ärztlichen Umgang mit ihm beschwert habe. Auch die Vorgesetzten gaben an, dass Enes Cakir ihnen gegenüber keine gesundheitlichen Beschwerden erwähnt habe. Als diese offensichtlich wurden, habe der Dienstvorgesetzte Enes ins Krankenhaus nach Limburg bringen lassen. Nach der Entlassung soll Enes den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge bei dem Dienstvorgesetzten nicht mehr über Beschwerden geklagt haben.
Die Staatsanwaltschaft führt aus, dass nach dem Ergebnis der Ermittlungen nicht auszuschließen gewesen sei, "dass der Verstorbene einen Herzstillstand als Folge eines Vorhofflimmerns, das wiederum eine Folge einer Herzmuskelentzündung gewesen sein könnte, erlitt." Die Todesfallanzeige dokumentiert ein Herzversagen nach vorangegangener Herzbeutelentzündung. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen kam eine Exhumierung laut Staatsanwaltschaft nicht in Betracht. Es sei auch seitens der Eltern des Verstorbenen keine Beschwerde gegen die Einstellung eingelegt worden.
Neues Gutachten könnte weitere Ermittlungen nach sich ziehen
Weil die Vorwürfe der Familie dennoch weiter im Raum stehen, hat das Landgericht Koblenz beim Bonner Universitätsklinikum im vergangenen Jahr ein Gutachten erstellen lassen - und hier wird klar von einem Behandlungsfehler gesprochen. Demnach hätten Enes Cakirs Beschwerden - die starken Kopfschmerzen - nach der Entlassung aus dem Limburger Krankenhaus im Zusammenhang mit dem Medikament Apixaban weiter ärztlich abgeklärt werden müssen. Stattdessen wurde Enes nach Hause geschickt.
Zum Zeitpunkt der ursprünglichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hat dieses Gutachten noch nicht vorgelegen. Auch jetzt wurde es nach Aussage der Staatsanwaltschaft "bislang nicht 'offiziell' zu den Akten gereicht." Es werde nun aber von Amts wegen geprüft, ob dieses Gutachten beziehungsweise neue Erkenntnisse "eine Wiederaufnahme der Ermittlungen rechtfertigen und dann gegebenenfalls weitere Ermittlungen erfolgen. Diese Prüfung dauert an."
Familie geht weiter gegen Verantwortliche vor
Der Anwalt der Familie Cakir bestätigt, dass die Familie weiter gerichtlich gegen die Verantwortlichen vorgehen möchte und das am Landgericht Koblenz bereits ein selbstständiges Beweisverfahren anhängig ist, dem sich eine zivilrechtliche Klage anschließen könne. Zusätzlich zu dem medizinischen Gutachten, in dem von Behandlungsfehlern die Rede ist, stehen nach Aussage des Anwalts ergänzende Begutachtungen noch aus. Es wurde ebenfalls beantragt, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen nach der Einstellung des Verfahrens fortführt.
Nach Angaben des Anwalts "bestehen sowohl Vorwürfe gegen die Bundeswehr, beziehungsweise die dort tätig gewordenen Truppenärzte als auch gegen ein ziviles Krankenhaus. Es wird davon ausgegangen, dass bei der ärztlichen Behandlung Behandlungsfehler vorlagen, die zum Tod von Enes Cakir geführt haben. Auf die Beschwerden von Enes wurde nicht/nicht ausreichend eingegangen. Auch wurden keine ausreichenden diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen ergriffen."
Der Anwalt spricht von einem "besonders tragischen Fall und aus juristischer Sicht auch um einen sehr komplexen Fall.“ Für die Familie sei noch immer nicht ersichtlich, warum Enes letztlich starb. Auch gebe es noch offene Fragen, die noch klärungsbedürftig sind. „Ein Behandlungsfehler wurde festgestellt. Für zivilrechtliche Ansprüche ist jedoch auch wichtig, dass festgestellt wird, dass diese Fehler ursächlich für Enes Tod waren."
Bundeswehr nimmt Gutachten "zur Kenntnis"
Das neue Gutachten des Landgerichts "wurde im Bundesministerium der Verteidigung zur Kenntnis genommen", erklärt eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums auf Anfrage. Man kommentiere externe Gutachten jedoch grundsätzlich nicht. Die Bundeswehr betont, dass "weder die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen noch die internen Untersuchungen Hinweise auf ein dienstliches Fehlverhalten ergeben" haben. Dabei werden bei der Bundeswehr "Unfälle und Todesfälle sowie diesbezügliche Hinweise oder Vorwürfe zu möglichem Fehlverhalten sehr ernst genommen und immer gewissenhaft und gründlich geprüft." Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft zu Enes Cakirs Tod seien "zu jeder Zeit kooperativ und umfassend unterstützt" worden.
Die Bundeswehr macht gleichzeitig klar, dass jeder einzelne Tod von Soldatinnen und Soldaten stets ein trauriges und tragisches Ereignis sei, nicht zuletzt auch für die Kameradinnen und Kameraden. "Wir bedauern den Tod von Enes Cakir zutiefst und unsere Anteilnahme gilt unverändert der Familie und den Angehörigen. Wir wünschen Trost und die nötige Kraft zur Bewältigung ihres großen Verlustes!"
|
|
| Nachricht vom 19.01.2026 |
www.ww-kurier.de |
|
|
|
|
|
|