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| Nachricht vom 30.12.2025 |
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| Rheinland-Pfalz |
| Neue Regelungen für Wärmedämmung und Balkonabstände in Rheinland-Pfalz |
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| In Rheinland-Pfalz sind zwei neue Regelungen zur Wärmedämmung und zu Abstandsregeln von Balkonen in Kraft getreten. Diese Änderungen im Landesnachbarrechtsgesetz sollen potenzielle Konflikte zwischen Nachbarn entschärfen. |
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Mainz. Zwei Neuregelungen, die am Dienstag in Rheinland-Pfalz in Kraft traten, betreffen die Wärmedämmung und Abstandsregeln von Balkonen. Laut dem Justizministerium dürfen Hausbesitzer ihre Wärmedämmung um bis zu 25 Zentimeter auf das Nachbargrundstück ausweiten. Der betroffene Nachbar wird dafür durch eine Geldrente entschädigt.
Nachbarn können zudem verlangen, dass dünnere Dämmmaterialien mit gleicher Wirkung genutzt werden, selbst wenn dies höhere Kosten verursacht. Eine Verweigerung ist jedoch möglich, falls die Kosten unverhältnismäßig hoch sind. Gerichte werden vermutlich über die genaue Bedeutung dieser Bestimmungen und die Höhe der Entschädigung entscheiden müssen. Justizminister Philipp Fernis (FDP) erklärte hierzu: "Wir wollen es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und gleichzeitig ihre Energiekosten zu senken."
Darüber hinaus werden nachbarrechtliche Abstandsregelungen für Balkone, Terrassen und ähnliche Bauteile an die Landesbauordnung angepasst. Fernis begründete diese Änderung damit, dass verhindert werden müsse, dass eine Baugenehmigung aufgrund fehlender Zustimmung des Nachbarn nicht genutzt werden kann. "Nachbarrecht und Bauordnungsrecht müssen bei dieser Frage gleich laufen", so Fernis weiter. (dpa/bearbeitet durch Red) |
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