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Nachricht vom 29.12.2025
Rheinland-Pfalz
Feuerwerk-Verkauf startet: Was beim Silvester-Knall beachtet werden muss
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern für Silvester beginnt, und viele freuen sich darauf, Raketen und Böller zu erwerben. Doch Vorsicht ist geboten - das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz hat wichtige Hinweise für den sicheren Umgang.
Eine Person legt Feuerwerk in einen Einkaufswagen. Foto: Frank Hammerschmidt/dpaMainz. Ab sofort können Feuerwerksartikel für den Jahreswechsel gekauft werden. Auch Onlineshops liefern vorab bestellte Böller in den letzten drei Werktagen des Jahres direkt nach Hause. Das Landeskriminalamt (LKA) Rheinland-Pfalz betont, dass nur geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper in Deutschland verkauft und verwendet werden dürfen. Insbesondere nicht sicherheitsgeprüfte Artikel aus dem Ausland sind verboten.

Illegales Feuerwerk birgt erhebliche Gefahren und kann zu schweren Verletzungen wie Hörschäden, Verbrennungen, dem Verlust von Gliedmaßen oder sogar zum Tod führen, warnt das LKA. Um sich abzusichern, sollte man auf das CE-Kennzeichen mit einer vierstelligen Nummer der Prüfstelle (zum Beispiel CE 0589) sowie auf die Registriernummer achten. Zudem müssen Gebrauchs- und Sicherheitshinweise in deutscher Sprache vorhanden sein.

Hände weg von selbstgebautem Feuerwerk
Besonders gefährlich sei selbstgebautes Feuerwerk, teilt das LKA weiter mit. Die Risiken sind unberechenbar, und jedes Jahr kommt es bei der Herstellung illegaler Feuerwerkskörper zu schweren Unfällen, teilweise mit tödlichem Ausgang. "Herstellung und Verwendung sind strafbar", wird gewarnt.

Generell gilt: Vor dem Abbrennen sollte man die Gebrauchsanleitung sorgfältig lesen. Feuerwerkskörper dürfen nur auf ebenem und stabilem Untergrund gezündet werden. Für Raketen sind Abschussvorrichtungen notwendig - ein Getränkekasten ist deutlich sicherer als lose Flaschen. Wichtig ist außerdem, ausreichend Abstand zu anderen Menschen, Gebäuden, Fahrzeugen und Tieren zu halten. In der Flugbahn sollten sich keine Bäume oder Balkone befinden. Und: Beim Anzünden unbedingt keine Körperteile über den Knallkörper halten! (dpa/bearbeitet durch Red)
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