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Nachricht vom 23.12.2025
Politik
CDU zieht wegen unzureichender Antworten der Landesregierung vor Gericht
Die CDU-Fraktion in Rheinland-Pfalz sieht sich durch die Landesregierung im Recht auf umfassende Auskunftspflicht verletzt und hat deshalb Klage beim Verfassungsgerichtshof eingereicht.
Landtag Rheinland-Pfalz (Foto: Arne Dedert/dpa)Rheinland-Pfalz. Die rheinland-pfälzische CDU-Landtagsfraktion hat den Verfassungsgerichtshof angerufen, um gegen die aus ihrer Sicht unzureichenden Antworten der Landesregierung auf parlamentarische Anfragen vorzugehen. "Das ist notwendig, weil die Landesregierung immer wieder parlamentarische Anfragen aus unserer Sicht unzureichend beantwortet", erklärte Helmut Martin, stellvertretender Vorsitzender und Justiziar der CDU-Landtagsfraktion. "Nur wenn Fragen angemessen und öffentlich beantwortet werden, ist Kontrolle wirksam."

In der Landesverfassung ist festgelegt, dass die Regierung auf parlamentarische Anfragen der Landtagsopposition antworten muss, darunter sogenannte kleine oder große Anfragen, die innerhalb einer bestimmten Frist beantwortet werden sollten. In Rheinland-Pfalz regiert eine Koalition aus SPD, Grünen und FDP.

Antworten teils nicht-öffentlich
Die CDU-Fraktion kritisiert insbesondere, dass im Jahr 2021 eine große Anfrage zur Einstellungs- und Beförderungspraxis in der Staatskanzlei und in den Ministerien nur in nicht öffentlicher Sitzung des Landtags-Innenausschusses beantwortet wurde, unter anderem mit Verweis auf Datenschutz. "Bei einer solchen Vorgehensweise laufen Fragen und Antworten quasi ins Leere und die Wähler erfahren nichts von etwaigen Missständen", so Martin weiter.

Dieser Vorfall ist nun Gegenstand der Klage vor dem Staatsgerichtshof. Die CDU-Fraktion bemängelt, dass es bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen immer wieder Schwierigkeiten gebe und strebe daher eine grundsätzliche Klärung der Antwortpflichten an. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, als höchstes Gericht des Bundeslandes für verfassungsrechtliche Fragen, war zunächst nicht erreichbar, um zu bestätigen, dass die Klage eingegangen ist. (dpa/bearbeitet durch Red)
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