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Pressemitteilung vom 16.12.2025
Region
Corona-Auffrischungsimpfungen im Gesundheitsamt des Westerwaldkreises
Am 15. Januar 2026 bietet das Gesundheitsamt des Westerwaldkreises in Montabaur Auffrischungsimpfungen gegen SARS-CoV-2 an. Die Impfungen richten sich an bestimmte Personengruppen und erfordern eine vorherige Terminvereinbarung.
Beim Gesundheitsamt kann die Corona-Impfung aufgefrischt werden. (Foto: Kreisverwaltung/Elisa Schröder)Montabaur. Am Donnerstag, dem 15. Januar 2026, können bestimmte Bürger im Gesundheitsamt des Westerwaldkreises in Montabaur ihre Corona-Auffrischungsimpfung erhalten. Voraussetzung ist, dass die letzte Impfung oder Infektion mindestens zwölf Monate zurückliegt. Verwendet wird der "JN.1, KP.2 und LP.8.1 adaptierte mRNA-Impfstoff" von Pfizer/Biontech (Comirnaty).

Die Impfungen finden im Gebäude der Kreisverwaltung am Peter-Altmeier-Platz 1 statt. Der Zugang zum Gesundheitsamt ist barrierefrei über den Haupteingang möglich. Mitzubringen ist der Impfpass, und es sollte eine Aufenthaltsdauer von mindestens 30 Minuten eingeplant werden. Termine müssen im Voraus telefonisch unter 02602-124-567 oder per E-Mail an gesundheitsamt@westerwaldkreis.de vereinbart werden.

Folgende Personen können sich impfen lassen
Zielgruppe der Impfungen sind Personen ab 60 Jahren, Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie Menschen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Ebenfalls angesprochen sind Mitarbeiter in Gesundheitseinrichtungen mit direktem Kontakt zu Patienten oder Bewohnern.

Personen ab sechs Monaten mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung aufgrund bestimmter Grunderkrankungen können sich ebenfalls impfen lassen. Zu diesen Erkrankungen zählen unter anderem chronische Atemwegserkrankungen wie COPD, Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen, Diabetes mellitus, Adipositas, neurologische oder psychiatrische Erkrankungen sowie Immundefizienz und aktive Krebserkrankungen. (PM/Red)
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