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| Pressemitteilung vom 11.11.2025 |
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| Region |
| Blauzungenkrankheit nachgewiesen: Auswirkungen auf den Westerwaldkreis |
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| Am 6. November 2025 wurde im Saarpfalz-Kreis das Blauzungenvirus (BTV-8) nachgewiesen. Diese Tierkrankheit betrifft vor allem Schafe und Rinder, kann aber auch andere Wiederkäuer infizieren. Nun sind auch Teile des Westerwaldkreises von Schutzmaßnahmen betroffen. |
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Westerwaldkreis. Der Ausbruch der Blauzungenkrankheit im Saarland hat zu einer Restriktionszone geführt, die sich auf Teile des Westerwaldkreises erstreckt. Dabei handelt es sich um eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit bei Schafen und Rindern. Ziegen, Wildwiederkäuer und Neuweltkameliden (unter anderem Lamas und Alpakas) sind für die Blauzungenkrankheit (BT) ebenfalls empfänglich.
Betroffen sind unter anderem die Verbandsgemeinden Montabaur, Höhr-Grenzhausen, Ransbach-Baumbach und Wirges. Innerhalb eines Radius von 150 Kilometern um den betroffenen Hof müssen besondere Schutzmaßnahmen eingehalten werden, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern.
Verlegung der Tiere nur noch eingeschränkt möglich
Um Tiere in diesen Gebieten zu schützen, sind verschiedene Vorsichtsmaßnahmen notwendig. Tiere, die in BTV-8-freie Regionen verbracht werden sollen, müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Eine vollständige Impfung gegen BTV-8 ist eine Möglichkeit, wobei die Tiere mindestens 60 Tage vor dem Transport geimpft worden sein müssen oder mit einem inaktivierten Impfstoff behandelt worden sein müssen und einen negativen PCR-Test vorweisen können.
Für Jungtiere unter 90 Tagen gilt, dass ihre Mütter entsprechend geimpft sein müssen, und ein negativer PCR-Test ist erforderlich. Alternativ können Tiere, die nicht geimpft sind, durch Insektizide geschützt und ebenfalls negativ getestet werden. Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Verbreitung des Virus einzudämmen. Es wird zudem empfohlen, verstärkt gegen den Serotyp 8 zu impfen und Insektizide gegen Mücken einzusetzen.
Mücken sind der Überträger
Die vorstehenden Einschränkungen gelten ausschließlich für BTV-8. In Bezug auf den BTV-3 bestehen keine Einschränkungen für nationale Verbringungen. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen). Auch eine Übertragung innerhalb der Gebärmutter ist bei trächtigen Tieren möglich. Für den Menschen ist der Erreger nicht gefährlich. (PM/Red) |
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| Pressemitteilung vom 11.11.2025 |
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