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Pressemitteilung vom 25.09.2025 |
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Rheinland-Pfalz |
Neuer Vorstoß für Widerspruchslösung bei Organspende im Bundesrat |
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Acht Bundesländer, darunter Rheinland-Pfalz, haben im Bundesrat einen neuen Anlauf unternommen, um die Widerspruchslösung bei der Organspende in Deutschland zu etablieren. Ziel ist es, den Mangel an Spenderorganen zu bekämpfen. |
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Düsseldorf. Nordrhein-Westfalen und sieben weitere Bundesländer, darunter Rheinland-Pfalz, haben einen Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende im Bundesrat eingebracht. Dieser soll am kommenden Freitag in der Länderkammer diskutiert werden, wie das Gesundheitsministerium von NRW mitteilte. Der Entwurf sieht vor, dass künftig alle volljährigen Personen in Deutschland als Organspender gelten, sofern sie dem nicht ausdrücklich widersprochen haben.
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) betonte, dass diese Regelung helfen könne, die Zahl der Organspenden zu erhöhen und so Leben zu retten. Hintergrund sei die deutliche Diskrepanz zwischen benötigten und tatsächlich gespendeten Organen, obwohl eine Mehrheit der Bevölkerung der Organspende positiv gegenübersteht. "Laut Studien liegen die Zustimmungsraten zur Organspende in Deutschland bei mehr als 80 Prozent. Wir haben also keinen Mangel an Menschen, die nach ihrem Tod Organe spenden möchten - sondern ein Dokumentationsproblem", erklärte Laumann. Die Einführung der Widerspruchslösung könne dieses Dilemma beenden, wie auch Zahlen aus europäischen Nachbarländern zeigen, die sich für diese Regelung entschieden haben.
Nach Angaben von Eurotransplant warteten Anfang 2025 etwa 8.300 Patientinnen und Patienten in Deutschland auf ein Spenderorgan, während im Jahr 2024 bundesweit knapp 2.850 Organe gespendet wurden. Den Antrag stellen neben Nordrhein-Westfalen auch Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen. Bereits 2024 hatte der Bundesrat eine ähnliche Vorlage beschlossen, die jedoch aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar 2025 nicht weiterverfolgt wurde. Nun soll der Bundesrat das Anliegen erneut im Bundestag einbringen, wofür ein erneuter Beschluss der Länderkammer erforderlich ist. Ein erster Versuch für eine Widerspruchslösung scheiterte 2020 im Bundestag. Im vergangenen Jahr startete eine fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe einen zweiten Anlauf, der ebenfalls wegen der Neuwahl nicht zustande kam. (dpa/bearbeitet durch Red)
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Pressemitteilung vom 25.09.2025 |
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