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Nachricht vom 19.09.2025 |
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Rheinland-Pfalz |
Zunahme bei Zwangsräumungen in Rheinland-Pfalz: Mietschulden als häufigster Grund |
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Die Zahl der Zwangsräumungen in Rheinland-Pfalz ist gestiegen. Immer mehr Menschen suchen Hilfe bei Schuldnerberatungen, um drohenden Wohnungsverlust zu vermeiden. Experten sehen die Ursachen vor allem in Mietschulden und Verzögerungen bei Sozialleistungen. |
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Mainz. Wenn sich Mietschulden anhäufen, kann das schwerwiegende Folgen haben - bis hin zur Zwangsräumung. Im vergangenen Jahr kam es in Rheinland-Pfalz in 1.168 Fällen zu solchen Räumungen durch Gerichtsvollzieher, was eine erneute Zunahme im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Mietrückstände gelten dabei als häufigste Ursache für den Verlust von Wohnraum. Verzögerungen bei der Auszahlung von Wohngeld und anderen Sozialleistungen können schnell zu Zahlungsrückständen führen, die nach dem Mietrecht einen Kündigungsgrund darstellen können.
In Rheinland-Pfalz gibt es 62 anerkannte und 55 geförderte Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen, die immer häufiger mit existenzbedrohenden Verbindlichkeiten wie Mietschulden konfrontiert werden. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) bietet in Alzey zusätzlich eine Beratungsstelle für Menschen an, die vom Verlust ihres Wohnraums bedroht sind.
Der rheinland-pfälzische Mieterbund kann keine durchschnittlichen Beträge nennen, die zu Zwangsräumungen führen. Der Prozess einer Räumungsklage wegen Zahlungsverzug dauert in der Regel nicht lange, so der Landesvorsitzende Franz Obst. Anders sei es bei Klagen, die auf Eigenbedarf beruhen, da hier möglicherweise noch Beweise erhoben werden müssen.
Im letzten Jahr wurden insgesamt 2.221 Zwangsräumungen in Rheinland-Pfalz beantragt, jedoch konnten mehr als 1.000 Fälle abgewendet werden. Ein Räumungsschutzantrag könnte helfen, wenn baldiger Ersatzwohnraum verfügbar ist. Vermieter können versuchen, sich mit Mietern auf einen Räumungsvergleich zu einigen, bevor ein gerichtlicher Räumungsprozess eingeleitet wird.
Mietschulden sind ein großes Thema bei Schuldnerberatungen. Arbeitslosigkeit, Trennung, Krankheit, Unfall oder gescheiterte Selbstständigkeit sind häufige Gründe für Überschuldung, die breite Bevölkerungsschichten betrifft. Die Höhe der Schulden variiert stark; im Durchschnitt geht es um etwa 45.000 Euro, wobei die Spanne von 1.000 Euro bis zu 400.000 Euro reicht.
Die Anzahl der Beratungsfälle steigt kontinuierlich an. Im vergangenen Jahr wurden über 23.700 Fälle verzeichnet, während es 2022 noch rund 21.600 waren. Die Beratungsstellen unterstützen verstärkt bei Energie- und Mietschulden sowie bei der Pfändung von Staatshilfen.
Das Sozialministerium fördert zusammen mit den Kommunen acht Fachberatungsstellen zur Wohnraumsicherung mit bis zu 48.750 Euro jährlich pro Stelle. Diese Stellen arbeiten präventiv, um Wohnungslosigkeit zu verhindern, indem sie den Kontakt zu Vermietern und Behörden herstellen. (dpa/bearbeitet durch Red) |
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Nachricht vom 19.09.2025 |
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