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Pressemitteilung vom 17.09.2025 |
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Rheinland-Pfalz |
Erste Hilfe im Unterricht: Rheinland-Pfalz plant Wiederbelebungskurse |
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In Rheinland-Pfalz steht eine bedeutende Neuerung in der schulischen Ausbildung bevor. Ab dem Schuljahr 2026/27 wird Erste Hilfe ein fester Bestandteil des Biologieunterrichts in der Sekundarstufe I. Diese Maßnahme soll die Bereitschaft zur Laienreanimation erhöhen, da bei Herzstillständen jede Sekunde zählt. |
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Mainz. Erste Hilfe wird ab dem Schuljahr 2026/27 Teil des Biologieunterrichts in den Schulen von Rheinland-Pfalz sein. Das Bildungsministerium teilte mit, dass das Thema Wiederbelebung in den Lehrplan integriert wird. Die Umsetzung erfolgt durch die Schulen selbst und soll im Kontext der Körperfunktionen wie Herz-Kreislauf-System und Atmungsorgane behandelt werden.
Bereits jetzt sind die Schulen verpflichtet, Wissen über Wiederbelebung und Erste-Hilfe-Maßnahmen zu vermitteln, jedoch nicht als eigenständiges Fach. Eine Laienreanimation ist mit je zwei Stunden in den Klassenstufen 7 bis 10 verankert. Seit 2019 unterstützt das Projekt "Herzsicher in der Schule - Rheinland-Pfalz" die Schulen dabei, indem Lehrkräfte geschult werden, um den Wiederbelebungsunterricht eigenständig abzuhalten.
Neu seit Frühjahr dieses Jahres ist ein Online-Schulungsangebot über das Bildungsportal Wiederbelebung, das Präsenzschulungen ergänzt. Es bietet Kurse für Lehrkräfte, Lernvideos und ergänzende Materialien. Derzeit sind rund 70 Prozent der Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz in Erster Hilfe geschult.
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) fordert eine verpflichtende Erste-Hilfe-Ausbildung an Schulen bundesweit. Schülerinnen und Schüler sollten mindestens ab der siebten Klasse jährlich zwei Stunden in Wiederbelebung ausgebildet werden. Laut DRK ist der Herz- und Kreislaufstillstand die dritthäufigste Todesursache in Deutschland, wobei schnelles Handeln entscheidend ist, um bleibende Schäden zu verhindern. Dennoch beginnen Laien in Deutschland nur in etwa 50 Prozent der Fälle mit Wiederbelebungsmaßnahmen. (dpa/bearbeitet durch Red)
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Pressemitteilung vom 17.09.2025 |
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