WW-Kurier |
Ihre Internetzeitung für den Westerwaldkreis |
|
Nachricht vom 11.09.2025 |
|
Region |
Polizisten bespuckt, getreten, bedroht und beleidigt - Amtsgericht Montabaur verhandelte |
|
Ein 39-jähriger Mann musste sich vor dem Amtsgericht Montabaur verantworten, nachdem er unter starkem Alkohol- und Drogeneinfluss Polizeibeamte massiv beleidigt, bedroht und tätlich angegriffen hatte. Das Gericht verurteilte ihn nun zu einer Geldstrafe und erkannte auf verminderte Schuldfähigkeit. |
|
Polizisten bespuckt, getreten, bedroht und beleidigt – Amtsgericht Montabaur verhandelte
Am 11. September 2025 wurde vor dem Einzelrichter am Amtsgericht in Montabaur unter dem Vorsitz von Richter Dr. Schiller ein Fall verhandelt, dessen Tatvorwürfe teils sehr heftig sind und in der Öffentlichkeit für lebhafte Diskussionen sorgen.
Wie lauten die Kernpunkte der Anklage der Staatsanwaltschaft Koblenz?
Dem 39-jährigen Angeklagten aus der VG Montabaur wird vorgeworfen, Mitte August 2024 in Montabaur und in Koblenz Polizeibeamten im Dienst gewalttätigen Widerstand geleistet, sie bespuckt, beleidigt und bedroht zu haben. Beamte der Polizeiinspektion Montabaur wurden am Tattag alarmiert, dass eine hilflose Person in einem Ort in der Nähe von Montabaur auf einer Bank liegen würde. Die Besatzung eines Streifenwagens fand den Angeklagten tatsächlich in diesem Zustand vor. Er lag auf dieser Bank und hatte eine halbe Flasche Wein vor sich.
Als er die Beamten bemerkte, fing er sofort an, diese mit heftigen, auch obszönen Ausdrücken zu beleidigen. Unter anderem fielen die Worte „Wichser“, „F....lecker“, „Idioten“ und „Hu...söhne“. Er drohte, er werde sie gleich alle umbringen. Als er zum Streifenwagen gebracht werden sollte, gelang es ihm, auf einem E-Scooter zu flüchten. Er kam jedoch nicht weit und stürzte zu Boden. Dabei zog er sich erhebliche Gesichtsverletzungen zu. Der Angeklagte beleidigte die Polizeibeamten und die inzwischen eingetroffenen Sanitäter als „Idioten, die keine Ahnung hätten“.
Nunmehr konnte er in den Streifenwagen verbracht werden. Dort drohte er den Polizeibeamten, er würde ihnen den Kopf einschlagen. Im Streifenwagen spuckte er einem Polizeibeamten eine Mischung aus Speichel und Blut auf dessen Diensthose.
Einweisung in die Fachklinik Andernach
Damit war die Geschichte weiterhin nicht vorbei, denn der Angeklagte versuchte auch, einem Polizeibeamten mit dem Fuß gegen den Kopf zu treten, und leistete erheblichen Widerstand, als er zwecks Blutentnahme in das Krankenhaus gebracht werden sollte. Dort gingen die Beleidigungen weiter, unter anderem wurden die Polizeibeamten nun als „Schwuchteln“ und „Fo...en“ beschimpft. Wegen der Verletzungen, die sich der Angeklagte durch seinen Sturz selbst zugefügt hatte, wurde er im Streifenwagen in das Evangelische Stift nach Koblenz gebracht. Dort beleidigte er die Beamten weiter in der vorher erwähnten Ausdrucksweise und schlug und trat in ihre Richtung, ohne sie jedoch zu treffen. Nach der Versorgung durch das medizinische Personal in dem Koblenzer Krankenhaus wurde der Angeklagte anschließend in die Rhein-Mosel-Fachklinik (RMF) Andernach eingeliefert, in der er eine Woche lang aufgenommen und behandelt wurde.
Zur Tatzeit hatte der Angeklagte eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 3,05 Promille. Bei der toxikologischen Untersuchung des Blutes konnten zudem Drogen, wie Amphetamine, festgestellt werden.
Geständiger Angeklagter, dem das Geschehen fürchterlich leidtut
Vor Eintritt in die Beweisaufnahme erklärte Richter Dr. Schiller, dass keine Vorgespräche zur Herbeiführung einer tatsächlichen Verständigung (sogenannter Deal) stattgefunden hätten.
Rechtsanwältin Sandra Buhr, die dem Angeklagten als Pflichtverteidigerin beigeordnet war, erklärte, dass die Vorwürfe der Anklage vollumfänglich eingeräumt seien und deshalb auch auf Zeugen verzichtet werden könne. Am Tattag habe der Angeklagte große psychische Probleme gehabt und deshalb bereits früh mit dem Trinken begonnen und auch Drogen konsumiert, um vermeintlich seine Probleme zu lösen. Er würde sich wahnsinnig schämen, was er da angerichtet habe, und sich bei allen Beteiligten ernsthaft entschuldigen. Er könne sich überhaupt nicht an das Geschehene erinnern und wäre erst in der RMF wieder halbwegs zur Besinnung gekommen.
Der Angeklagte bestätigte die Angaben seiner Verteidigerin und erklärte: „Mir tut unheimlich leid, was ich da getan habe. Es ist nicht meine Art, so zu reagieren, und auch diese Ausdrucksweise liegt mir nicht. Ich schäme mich dafür, was ich den Leuten angetan habe, die mir eigentlich nur helfen wollten. Der Grund für mein Besäufnis lag an der Mitteilung meiner damaligen Freundin, die mir mitgeteilt hatte, dass sie von mir schwanger geworden wäre. Da ich bereits zwei Kinder im Alter von 12 und 15 Jahren hatte, war das ein großer Schock für mich.“ Er sei geschieden, würde sich zurzeit in einer Umschulungsmaßnahme befinden, 560 Euro Bürgergeld erhalten und bei seinen Eltern leben.
Der Vorsitzende verlas zwei ausführliche Vermerke von betroffenen Polizeibeamten, aus denen eindeutig hervorging, dass die Beleidigungen und Drohungen so laut ausgestoßen wurden, dass sie von weiteren Zeugen deutlich vernommen werden konnten. Zu einem Kollegen habe er gebrüllt: „Ich schlage dir den Kopf ab, sodass deine Familie dich nicht wiedererkennen wird.“ Der Angeklagte sei jedoch ansprechbar, örtlich und zeitlich orientiert gewesen und habe auch nicht getorkelt.
Die Alkohol- und Drogengutachten wurden zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht, ebenso der Bundeszentralregisterauszug (BZR), der keinerlei Eintragungen aufwies.
Nachdem die Beweisaufnahme geschlossen wurde, beantragte der Vertreter der Staatsanwaltschaft wegen der vorgeworfenen Taten eine Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 20 Euro. Rechtsanwältin Sandra Buhr stellte keinen konkreten Antrag, bat lediglich um eine angemessene, milde Geldstrafe. In seinem letzten Wort beteuerte der Angeklagte noch einmal, wie leid ihm sein Verhalten wirklich tue; deshalb schäme er sich sehr.
Urteil im Namen des Volkes
Der Angeklagte wird wegen teils tateinheitlich begangener Straftaten – versuchter gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – zu einer Gesamtgeldstrafe von 170 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. Dem Angeklagten wird gemäß § 21 Strafgesetzbuch (StGB) verminderte Schuldfähigkeit zuerkannt. Weiterhin wird eine isolierte Sperrfrist zur Erteilung einer Fahrerlaubnis von 18 Monaten ausgesprochen.
Nach erfolgter Rechtsmittelbelehrung wurde allseits auf Rechtsmittel verzichtet.
Anmerkung der Redaktion: In der 38. Kalenderwoche (2025) wird in den Kurieren ein Artikel erscheinen, der sich mit der aktuellen Problematik von Übergriffen auf Mitglieder der sogenannten „Blaulichtfamilie“ befasst, also auf Polizeibeamte, Mitglieder von Feuerwehren, Ärzte und Rettungssanitäter. |
|
Nachricht vom 11.09.2025 |
www.ww-kurier.de |
|
|
|
|
|
|