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Pressemitteilung vom 09.07.2025
Rheinland-Pfalz
Vorsicht bei Online-Käufen: Betrugsmaschen erkennen und vermeiden
Online-Portale sind eine beliebte Plattform für den Kauf und Verkauf von Waren, doch immer wieder kommt es dort zu Betrugsfällen. Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnen vor den gängigen Tricks der Betrüger und geben wichtige Tipps zur Vorbeugung.
Das Symbol eines Einkaufskorbs leuchtet auf einer Tastatur. (Foto: Jens Büttner/dpa/dpa-tmn)Mainz. Beim Handel auf Online-Portalen ist Vorsicht geboten, denn Betrüger nutzen verschiedene Maschen, um Käufer und Verkäufer zu täuschen. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz raten dazu, besonders bei der Wahl der Bezahlmethode aufmerksam zu sein. Obwohl die meisten privaten und gewerblichen Verkäufer vertrauenswürdig sind, berichten Betroffene von Betrugsfällen, bei denen sie nach der Bezahlung über PayPal mit der Option "Freunde und Familie" weder Ware noch Rückerstattung erhielten. Diese Zahlungsart bietet keinen Käuferschutz, weshalb Geschädigten oft nur die Möglichkeit bleibt, eine Strafanzeige zu erstatten. Das Landeskriminalamt empfiehlt daher, die PayPal-Option "Waren und Dienstleistungen" zu wählen.

Vorsicht bei Links in Mails oder SMS
Ein weiterer Trick der Betrüger ist das Versenden gefälschter Ausweisfotos, um Vertrauen zu gewinnen. Diese Dokumente sind häufig gefälscht oder gestohlen. Es wird dringend davon abgeraten, Bilder des eigenen Ausweises zu verschicken. Auch Verkäufer können Opfer von Betrug werden. Bei der Funktion "Sicher bezahlen" auf dem Portal Kleinanzeigen müssen Nutzer keine Links bestätigen. Wer per SMS oder Mail zur Bestätigung eines Zahlungseingangs aufgefordert wird, sollte misstrauisch sein, da sich dahinter oft gefälschte Webseiten verbergen, die sensible Daten stehlen.

Im Falle eines Betrugs kann jederzeit online Strafanzeige erstattet werden. Weitere Informationen zum sicheren Onlinehandel bieten das Landeskriminalamt, die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und Kleinanzeigen auf ihren Internetseiten.
(dpa/bearbeitet durch Red)

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