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Pressemitteilung vom 27.05.2025
Region
Grünschnitt richtig entsorgen: Was erlaubt ist und was nicht
Mit dem Frühling kommt das satte Grün in die Gärten des Westerwaldkreises. Doch wohin mit dem Grünschnitt? Die Kreisverwaltung informiert über legale Entsorgungsmöglichkeiten und warnt vor illegalen Praktiken.
Illegal Grünschnitt in Gewässern zu entsorgen, kann mit Bußgeldern geahndet werden. Foto: Kreisverwaltung / Roger BestHachenburg. Der Mai hat den Gärten im Westerwaldkreis üppiges Wachstum beschert, und viele Gartenbesitzer stehen vor der Frage, wie sie ihren Grünschnitt ordnungsgemäß entsorgen können. Neben dem Mulchen und Kompostieren gibt es eine Reihe weiterer Optionen.

Die braune Bioabfalltonne ermöglicht die Entsorgung kleinerer Mengen direkt am Grundstück. Zusätzlich organisiert der Westerwaldkreis-AbfallwirtschaftsBetrieb (WAB) zweimal jährlich eine kostenlose Abholung von bis zu 2 Kubikmetern Grünschnitt pro Grundstück. Für größere Mengen empfiehlt sich die Abgabe auf den Deponien in Meudt oder Rennerod. Hierbei können bis zu 200 Kilogramm kostenlos abgegeben werden, wenn ein entsprechender Grünabfall-Gutschein vorgelegt wird. Dieser Gutschein wird jedes Jahr mit den Gebührenbescheiden an die Grundstückseigentümer verteilt und ist für eine einmalige Nutzung vorgesehen.

Wer Gartenabfälle jedoch unerlaubt entsorgt, etwa am Wald- oder Wegesrand oder in Gewässern, riskiert Bußgelder. Solche Ablagerungen können nicht nur das Landschaftsbild stören, sondern auch ernsthafte Umweltprobleme verursachen, indem sie Rückstaus und Überschwemmungen begünstigen.

Für weitere Informationen oder um illegale Entsorgungen zu melden, stehen die Untere Wasserbehörde und die Abfallbehörde der Kreisverwaltung zur Verfügung. Auch die Abfallberatung des WAB bietet Unterstützung an. PM/Red
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