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Pressemitteilung vom 08.05.2025 |
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Region |
Zukunft der Krankenhausstandorte in Rheinland-Pfalz: Fragen an die Landesregierung |
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Die Krankenhausstandorte in Altenkirchen, Kirchen und Hachenburg stehen im Mittelpunkt einer parlamentarischen Anfrage. Die CDU-Abgeordneten Dr. Matthias Reuber und Michael Wäschenbach richteten ihre Fragen über den Zustand und die Zukunftspläne dieser Einrichtungen an die Landesregierung. |
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Region. In den vergangenen Jahren sind Fördergelder in die aktuellen und ehemaligen Krankenhausstandorte im nördlichen Rheinland-Pfalz (Altenkirchen, Kirchen und Hachenburg) geflossen. Auch in Zukunft werden sicherlich weitere Fördergelder für die Sanierung der Standorte und für weitere Investitionen in Anspruch genommen. Zuletzt war in der Presse zu lesen, dass das Land Fördergelder für eine Generalsanierung des Standortes in Hachenburg zugesagt habe. Im Artikel des AK-Kuriers: "Klinik-Zukunft: Zwei Ex-DRK-Hospitäler jeweils auf dem Weg unter eine neue Haube" wird der kaufmännische Direktor Jürgen Ecker, wie folgt zitiert: "Die Kreisverwaltung Montabaur sowie das Gesundheitsministerium in Mainz haben ihre Zustimmung zu finanziellen Fördermaßnahmen (Kreisverwaltung = Anschubfinanzierung; Ministerium = Förderung Generalsanierung) bestätigt. Diese wurden dem Insolvenzverwalter vorgelegt, so dass die Vertragsentwürfe für eine Übernahme an das ev. Krankenhaus Dierdorf/Selters versendet wurden. Hier bedarf es nun einer detaillierten Abarbeitung der Vertragsbestandteile."
Vor diesem Hintergrund richteten die Abgeordneten Dr. Matthias Reuber und Michael Wäschenbach (CDU) mehrere Fragen an die Landesregierung, welche von Minister Clemens Hoch nun beantwortet wurden.
Wie beurteilt die Landesregierung den Gebäudezustand der Krankenhausstandorte in Altenkirchen, Kirchen und Hachenburg?
Der bauliche Zustand liegt in der Verantwortung der Träger. Die Instandhaltungen
müssen die Träger aus ihren Erlösen finanzieren. Die Abgrenzung wurde im Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 1993 (3 C 66 90) eindeutig definiert. Darin
heißt es unter anderem: "Der Begriff der Investitionskosten in § 2 Nr. 2 KHG umfasst nur die Kosten der Anschaffung und Herstellung von bewertungsfähigen Anlagegütern, nicht aber ihre Erhaltung." Ferner heißt es: "Die Investitionskosten werden durch die Aufstellung von Fördertatbeständen in § 9 KHG enumerativ aufgezählt und inhaltlich festgelegt. Alle übrigen Kosten eines sparsam wirtschaftenden und leistungsfähigen Krankenhauses, abgesehen von den Grundstückskosten, sind Selbstkosten, die in den Pflegesatz gehören." Dies bedeutet, dass die Instandhaltungskosten gesetzlich vorgegeben aus den von den Krankenkassen zur Verfügung gestellten Mitteln zu finanzieren sind.
Wann hat zuletzt ein Vertreter des Ministeriums den Gebäudezustand der einzelnen Standorte begutachtet?
Es findet weder durch das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit noch durch
den Landesbetrieb Liegenschaft- und Baubetreuung eine Begutachtung des
Gebäudezustandes von Krankenhäusern statt. Der Träger ist, wie unter Frage 1
dargestellt, selbst verantwortlich für seine Liegenschaften und deren Instandhaltung.
Wie hoch wäre aus Sicht der Landesregierung jeweils der Kostenaufwand einer Generalsanierung der genannten drei Standorte? Welche Maßnahmen müssten bei einer möglichen Generalsanierung des Standortes in Hachenburg vorgenommen werden?
Zum derzeitigen Stand ist noch keine Kostenschätzung für mögliche zukünftige
bauliche Maßnahmen an den Standorten möglich. Dies ist von den konkreten Plänen
(medizinisches Konzept) abhängig, die ein neuer Träger am jeweiligen Standort verfolgt.
Welche Auswirkungen hätte eine mögliche Generalsanierung des Standortes Hachenburg auf den von der Landesregierung bis zuletzt favorisierten Neubau eines großen, zentral gelegenen Westerwaldklinikums im nördlichen Rheinland-Pfalz?
Eine Konzentration von Leistungen in der Hand eines Trägers im Westerwald auch im
Hinblick auf eine bauliche Konzentration wäre wünschenswert gewesen. Das
Insolvenzverfahren hat nun eine etwas andere Richtung genommen, was aber eine gute
Versorgung Hand in Hand durch zwei somatische Standorte nicht ausschließt. (PM/Red) |
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Pressemitteilung vom 08.05.2025 |
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