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Pressemitteilung vom 15.09.2022
Region
30-jähriges Bestehen der Betreuungsvereinigung des Caritasverbandes Westerwald-Rhein-Lahn
Eine gesetzliche Betreuung tritt dann in Kraft, wenn man selbst nichts mehr für einen regeln kann. Das legt das Betreuungsrechts fest, welches 1992 die Vormundschaft für Volljährige abgelöst hat und somit in diesem Jahr den 30. Geburtstag feiert. Genauso lange bereits steht die Betreuungsvereinigung des Caritasverbandes Westerwald-Rhein-Lahn Hilfesuchenden rund um das Thema Betreuung beratend zur Seite.
Seit fast 15 Jahren ist Elke Schäfer-Krüger für die Betreuungsvereinigung des Caritasverbandes Westerwald-Rhein-Lahn tätig und steht Hilfesuchenden rund um das Thema Betreuung beratend zur Seite. (Foto: privat)Westerwaldkreis. „Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Personen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind“, erklärt Elke Schäfer-Krüger von der Caritas-Betreuungsvereinigung, die als nicht-selbstständiger Betreuungsverein den Beratungsdiensten des Caritasverbandes Westerwald-Rhein-Lahn e.V. angegliedert ist. Darüber hinaus ist die Caritas-Betreuungsvereinigung Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsbehörde und der Betreuungsvereine des Westerwaldkreises, zu denen unter anderem auch die Diakonie sowie die Arbeiterwohlfahrt zählen.

Kann ein volljähriger Mensch aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selber regeln, bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer. Dieser kümmert sich um die Angelegenheiten des Betreuten, im Rahmen der vom Gericht festgelegten Aufgabenkreise. Grundsätzlich gilt dabei aber: Das Wohl der hilfsbedürftigen Person steht immer im Vordergrund.

Zu den Hauptaufgaben der Caritas-Betreuungsvereinigung gehören die Beratung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer sowie sogenannter Vorsorgebevollmächtigter. „Wir beraten, schulen und begleiten ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, die vom Betreuungsgericht bestellt wurden, ebenso wie Vorsorgebevollmächtigte, die eine private Vorsorgevollmacht ausüben“, so Elke Schäfer-Krüger. Weiterhin gehört auch die Akquise von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern zu den Aufgaben der Caritas-Betreuungsvereinigung. „Das heißt, wir suchen Menschen, die bereit sind, die verantwortungsvolle Aufgabe einer rechtlichen Betreuung zu übernehmen“, erläutert die Caritas-Beraterin.

Ratsuchende finden bei der Betreuungsvereinigung aber auch Unterstützung, wenn es um Fragen rund um die Vorsorgevollmacht sowie die Betreuungs- und Patientenverfügung geht. „Wir bieten auch Unterstützung bei der Anfertigung der Vorsorgeunterlagen und der Bereitstellung von entsprechenden Formularen an“, berichtet Elke Schäfer-Krüger und ergänzt: „Darüber hinaus führen wir selbst hauptamtlich Betreuungen als Vereinsbetreuer“.

Obwohl mittlerweile seit drei Jahrzehnten in Kraft, ist der Umgang mit dem Betreuungsrecht für viele immer noch ein Tabuthema beziehungsweise ein Thema, mit dem sich die Menschen nur wenig beschäftigen, weiß die Expertin: „Wir stellen immer wieder fest, dass viele Menschen schon einmal etwas zu diesem Thema gehört haben, sich aber scheuen, für sich selbst eine Regelung zu treffen. Nach einem Beratungsgespräch zeigen sie sich oft dankbar und erleichtert“, berichtet Schäfer-Krüger aus der Praxis. Viele sind sich darüber unsicher, was eine Betreuung für sie bedeutet und wo sie Rat und Hilfe über deren Bedeutung und Möglichkeiten erhalten können. Sie möchten auch wissen, inwieweit sie selbst auf die Bestellung eines Betreuers Einfluss ausüben oder wie sie eine Betreuerbestellung ganz vermeiden können. Antworten auf diese und viele andere Fragen erhalten sie seit nunmehr 30 Jahren bei der Caritas-Betreuungsvereinigung. Die Beratung dort ist vertraulich und kostenlos.

Mittlerweile fand eine weitere Reform des Betreuungsrechts statt, die zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt. „Diese hat unter anderem zum Ziel, den Betroffenen noch mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen und die Aufgaben der Betreuungsvereine bei der Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuern und Vorsorgebevollmächtigten zu konkretisieren und festzuschreiben“, erklärt Elke Schäfer-Krüger.

Kontakt: Caritas-Betreuungsvereinigung, Elke Schäfer-Krüger, Philipp-Gehling-Straße 4, 56410 Montabaur, Telefon 02602/160636, E-Mail: elke.schaefer-krueger@cv-ww-rl.de. Weitere Infos gibt es auch unter www.caritas-ww-rl.de.

(PM)
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