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Nachricht vom 03.05.2011
Region
Wenn Opa ins Altenheim muss, und das Geld nicht reicht?
Die Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsbehörde und Betreuungsvereine im Westerwaldkreis informiert am Mittwoch, den 18. Mai, in Wirges über die Finanzierung von Heimpflegekosten bei der Beantragung von Sozialhilfe und den Einsatz eigener familiärer Finanzmittel.
Wirges. Häufig führen Altersgebrechen, eine schwerwiegende Erkrankung oder auch die Folgen eines schlimmen Unfalls zu einer dauerhaften und erheblichen Pflegebedürftigkeit. Trotz der Notwendigkeit zunächst alle ambulanten Hilfsmöglichkeiten vorrangig auszuschöpfen, ist die Pflege letztlich oftmals nur im stationären Heimbereich sicherzustellen.

Dies ist kostenintensiv und zehrt zumeist die vorhandenen Einkünfte und Ersparnisse der betroffenen Menschen vollständig auf. Die Beantragung der Kostenübernahme aus Sozialhilfemitteln wird häufig erforderlich.

Dann stellen sich viele Fragen: Welches Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen ist einzusetzen? Welche sonstigen Ansprüche des Betroffenen sind zu berücksichtigen zum Beispiel aus Verträgen, Schenkungsrückforderungen, Wohnrechte? Unter welchen Voraussetzungen müssen Angehörige Unterhaltsleistungen erbringen? Werden auch Schwiegerkinder herangezogen?
Welche Belastungen kann der Unterhaltspflichtige für sich geltend machen?
Stefan Baldus, Mitarbeiter der Sozialabteilung der Kreisverwaltung, wird über diese brisanten Fragen anhand von alltäglichen Beispielen referieren und als kompetenter Ansprechpartner den Zuhörern zur Verfügung stehen.

Die kostenfreie Veranstaltung richtet sich an betroffene Menschen, deren Angehörige, ehrenamtliche Betreuer und Berufsbetreuer sowie alle am Thema Interessierten. Veranstaltungsbeginn ist um 17.30 Uhr im Haus der Arbeiterwohlfahrt Wirges, Jahnstr. 9.

Weitere Infos von Evi Hill, Betreuungsbehörde des Westerwaldkreises, unter 02602/ 124-343 oder Oliver Holzenthal 02602/ 124-346, sowie beim Betreuungsverein der AWO Westerwald e. v., Wirges, 02602/ 10665-0.
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