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Pressemitteilung vom 03.05.2022
Region
Amtsgericht Montabaur: Wiegand Otterbach für 40-jähriges Dienstjubiläum geehrt
Wiegand Otterbach aus der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen wurde für seinen inzwischen über 40 Jahre andauernden Dienst für die Allgemeinheit geehrt. Unter anderem ist er als stellvertretender Schiedsmann für die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen.
vlnr: Bürgermeister Thilo Becker, Schiedsmann Wiegand Otterbach, Direktor Ralf Tries (Foto: Pressestelle des Amtsgerichts Montabaur)Montabaur. Der Direktor des Amtsgerichts Montabaur überreichte dafür in einer Feierstunde unter Teilnahme auch des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen die Dankesurkunde der Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Direktor Ralf Tries würdigte, dass Wiegand Otterbach über seine frühere berufliche Tätigkeit, zuletzt als Baudirektor beim Landesbetrieb Mobilität in Koblenz, hinaus weiterhin viele Ehrenämter im Dienst der Allgemeinheit ausübt.

Unter anderem ist Otterbach seit Oktober 2019 stellvertretender Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen. “Mit Ihrem Engagement sind Sie Vorbild für uns alle“, stellten Tries und Bürgermeister Thilo Becker fest. Otterbach, der seine Kompetenzen als Bauingenieur inzwischen auch in den Wiederaufbau des Ahrtals einbringt, ist selbst dankbar dafür, sich auch nach seiner Pensionierung im Jahr 2018 mit der dafür erforderlichen Gesundheit und dem familiären Rückhalt tatkräftig für soziale Belange einsetzen zu können. Das auf eine gütliche außergerichtliche Streitschlichtung ausgerichtete Schiedsamt, welches Otterbach gemeinsam mit der Schiedsfrau Andrea Wildgrube für die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen ausübt, vergleicht er gerne mit dem Brückenbau, nämlich dem zwischen zwei Streitparteien.

Der Gang zum Schiedsamt bietet bei bestimmten Fallkonstellationen im Strafrecht (zum Beispiel Beleidigung, Hausfriedensbruch) und Zivilrecht (zum Beispiel Nachbarschaftsrecht) die Möglichkeit für eine zeitnahe, unbürokratische und kostensparende Beilegung von Streitigkeiten. Es gibt auch Fälle, bei denen eine Klageerhebung bei Gericht erst dann zulässig ist, wenn dieser ein erfolgloser Sühneversuch vorangegangen ist. Welche Schiedsperson in einem Fall zuständig ist, ist abhängig vom Wohnort der Gegenpartei.

Wer die Hilfe einer Schiedsperson in Anspruch nehmen möchte, kann dessen Adresse im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde finden oder mit ihm über die Verwaltung der Verbandsgemeinde Kontakt aufnehmen. (PM)
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