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Nachricht vom 26.01.2022
Region
Niederlassung von Ärzten im Westerwaldkreis wird gefördert
Die Förderrichtlinie zur hausärztlichen Versorgung im Westerwald ist in Kraft getreten. Dadurch soll Ärzten ein wirtschaftlicher Anreiz geboten werden, sich im Westerwaldkreis nieder zu lassen.
SymbolfotoWesterwaldkreis. Zum 1. Januar 2022 ist die Förderrichtlinie hausärztliche Versorgung des Westerwaldkreises in Kraft getreten. Das hatte der Kreistag bereits in seiner letzten Sitzung 2021 entschieden.

Die zukünftige Sicherung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Westerwaldkreis ist eine der größten Herausforderungen, vor denen das Gesundheitswesen steht. Insbesondere die Nachwuchs- und Altersentwicklung bei den Hausärzten gibt Grund zur Sorge, denn altersbedingt werden in den nächsten Jahren zunehmend Praxen geschlossen. Zudem entscheiden sich immer weniger Ärzte aus verschiedenen Gründen für eine Niederlassung im ländlichen Raum.

Durch das Förderprogramm soll eine Niederlassung oder Neuanstellung attraktiver gestaltet und ein wirtschaftlicher Anreiz geschaffen werden. Der Westerwaldkreis möchte damit einen wichtigen Beitrag zur zukünftigen Sicherstellung der ärztlichen Versorgung durch Haus und Fachärzte im Kreisgebiet (Fördergebiet) leisten.

Förderung bis zu 10.000 Euro
Die Höhe der Zuwendung beträgt einmalig je Zuwendungsempfänger bis zu 10.000 Euro. Ein entsprechender Förderantrag und die detaillierte Richtlinie (Förderbedingungen) sind auf der Internetseite des Westerwaldkreises hier zu finden.
Fragen beantwortet Miriam Kretz per e-Mail (miriam.kretz@westerwaldkreis.de). (PM)

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