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Pressemitteilung vom 29.11.2021
Region
Wildvögel im Westerwald: weitere Fälle von Geflügelpest
Die in Europa um sich greifende Geflügelpest erreichte vor einigen Wochen den Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz und hat sich seither dort weiter ausgebreitet. Die Bürger im Westerwaldkreis sind dazu aufgerufen, verendete Wasser- und Greifvögel unverzüglich an das Veterinäramt des Kreises zu melden.
SymbolfotoWesterwaldkreis. Mittlerweile hat das Landesuntersuchungsamt (LUA) bei 25 Wildvögeln aus dem Westerwald das H5N1-Virus nachgewiesen. Betroffen waren vorwiegend Schwäne, aber auch Kanadagänse, Silberreiher, Graureiher und Stockenten.

Die für Geflügel sehr ansteckende aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7 ist eine Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Krankheitsverläufen zu massenhaftem Verenden führen kann. Als natürliches Reservoir für Geflügelpestviren gelten Wildvögel, insbesondere Wasservögel, die den Erreger auch während des Vogelzugs über weite Strecken verbreiten können. Eine Übertragung dieses Virus auf den Menschen ist in Deutschland bisher nicht bekannt, ist aber theoretisch möglich und wurde in anderen Ländern bereits festgestellt. Deshalb: Finger weg von toten Wildvögeln!

Die Bürger im Westerwaldkreis sind weiter dazu aufgerufen, verendete Wasser- und Greifvögel unverzüglich an das Veterinäramt des Kreises zu melden. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden.

Um Ausbrüche in Betrieben mit Hausgeflügel so weit wie möglich zu minimieren, hat die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Mitte November eine kreisweite Aufstallung des Geflügels angeordnet. Alle Geflügelhalter wurden zum Schutz ihrer Tiere auch aufgerufen, ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen, wo nötig zu optimieren und konsequent umzusetzen.

Es gilt, den direkten und indirekten Kontakt von Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest schließen lassen, ist zudem eine tierärztliche Untersuchung vorgeschrieben, um das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Auch auf den Zukauf von lebendem Geflügel sollte weiter verzichtet werden. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim Veterinäramt registriert worden sein, sollten sie dies schnellstens nachholen. (PM)
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