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Nachricht vom 01.10.2021
Wirtschaft
Wechsel PKV in GKV
Schnellere Termine beim Facharzt, Zugang zu Ärzten, die keine gesetzlich versicherten Patienten aufnehmen, ein attraktives Leistungsangebot und Extras wie das Einzelzimmer beim Krankenhausaufenthalt – eine private Krankenversicherung (PKV) kann viele Vorteile mit sich bringen. Doch eine private Krankenversicherung hat auch gewisse Nachteile und in bestimmten Situationen ist ein Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gewünscht. In welchen Fällen dies möglich ist und wie es funktioniert, erklärt der Artikel.
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Von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung wechseln – schwierig, aber nicht in jedem Fall unmöglich.Die Nachteile einer privaten Krankenversicherung
Manch ein gesetzlich Versicherter beäugt neidisch die Privatversicherten. Gerne ist in diesem Zusammenhang auch einmal von einem Zwei-Klassen-System die Rede. Dabei sollte schon der Beitritt in die private Krankenversicherung wohl überlegt sein. Denn diese bringt nicht nur Vorteile mit sich. Junge Menschen profitieren von günstigen Beitragssätzen in der PKV und damit von einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis. Doch mit dem Alter und dem Gesundheitsrisiko, steigen auch die Beiträge in der privaten Versicherung.

Bei der Familiengründung muss zudem bei privat Versicherten jedes Familienmitglied einzeln versichert werden. In der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen können Kinder bis zu einem bestimmten Alter über ein gesetzlich versichertes Elternteil kostenlos mitversichert werden. Und auch ein nicht erwerbstätiger oder geringfügig erwerbstätiger Partner kann kostenfrei mitversichert sein.

Und wenn dann schließlich mit Eintritt der Rente der monatliche Zugang auf dem Konto geringer wird, bleibt der Satz der privaten Krankenversicherung dennoch hoch.

In solchen Fällen fragt sich der ein oder andere Privatversicherte, ob und wie er in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln kann.

Ein Wechsel von der privaten in eine gesetzliche Krankenversicherung ist durchaus möglich, doch nicht immer einfach. Eine fachkundige Beratung zum Thema Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung kann sich lohnen.

Wechsel in die GKV als Angestellter
In der gesetzlichen Versicherung werden die Beiträge dem Einkommen angepasst. Bei privaten Krankenversicherern spielt vor allem das Gesundheitsrisiko eine Rolle. Und das Gesundheitsrisiko steigt mit zunehmendem Alter. Da wäre es natürlich verführerisch, in jungen Jahren das gute Preis-Leistungsverhältnis einer PKV und im hohen Alter die günstigen Beiträge einer GKV zu nutzen. Aus diesen Gründen wurde der Wechsel von PKV zu GKV erschwert. Denn aus Sicht des Gesetzgebers sollen Menschen, die über einen längeren Zeitraum nicht in die Kassen der GKV eingezahlt haben, auch im Alter nicht von den Vorteilen der gesetzlichen Versicherung profitieren.

Es gibt zwei grundlegende Bedingungen, damit ein Wechsel von der PKV in die PKV überhaupt möglich wird:

- Der Versicherungsnehmer darf nicht älter als 55 Jahre sein.
- Das Gehalt des Versicherungsnehmers darf einen bestimmten Grenzwert nicht überschreiten. Aktuell (2021) liegt dieser Grenzwert bei einem Brutto-Gehalt von 64.350 Euro im Jahr. Für Versicherungsnehmer, die bereits am 31.12.2002 privat versichert waren, gilt sogar ein niedrigerer Grenzwert von 58.050 Euro.

Sollten diese Bedingungen nicht zutreffen, gibt es noch ein paar Möglichkeiten, um dennoch von der PKV in eine GKV wechseln zu können. Fällt das Jahresbrutto unter den Grenzwert, wird ein Wechsel möglich. Wer sich dies leisten kann und möchte, kann sich bei seinem Arbeitgeber über sein Recht auf eine unbefristete Teilzeitvereinbarung) kundig machen. Durch eine Verringerung der Arbeitswochenstunden könnte das Gehalt unter den Grenzwert gesenkt werden und ein Wechsel in eine GKV wird möglich.

Die sogenannte Brückenteilzeit ist in Unternehmen möglich, die regelmäßig mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigen.

Eine weitere Möglichkeit, vorübergehend das Gehalt zu verringern, um einen Wechsel der Krankenversicherung umsetzbar zu machen, wäre durch ein sogenanntes Sabbatjahr oder die Umsetzung eines Arbeitszeitkontos.

Je nach genauem Gehalt, kann es auch schon reichen, einen Teil des Geldes in eine betriebliche Altersversorgung zu investieren. Auf diese Weise verringert sich das Bruttogehalt um bis zu 3.408 Euro pro Jahr (Stand 2021) und ist darüber hinaus gut investiert.

Wechsel in die GKV als Selbständiger
Für Selbständige gilt, dass sie nur in eine gesetzliche Versicherung wechseln dürfen, wenn ein Fall eintritt, der eine Versicherungspflicht auslöst. Dies ist beispielsweise dann gegeben, wenn die Selbständigkeit zugunsten eines Angestelltenverhältnisses aufgegeben oder nur noch nebenberuflich selbständig gearbeitet wird.

Doch muss auch ein Selbständiger für einen Wechsel von PKV zu GKV in der Regel unter 55 Jahre alt sein.

Wer mit 35 Jahren in eine private Krankenversicherung eintritt, hat mit einer Verdreifachung des Beitrags bis zum Rentenalter zu rechnen. Auch für Selbständige kann sich damit die Inanspruchnahme einer kompetenten Beratung auszahlen.

Weitere Möglichkeiten für einen Wechsel

Familienversicherung
Wenn der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner gesetzlich versichert ist, kann auch der Umweg über die Familienversicherung genommen werden, um in eine gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Der eigene Verdienst muss dabei jedoch unter einer bestimmten Grenze liegen. Minijobber, die nicht mehr als 470 Euro monatlich verdienen, können sich familienversichern lassen, dies gilt auch für Menschen über 55 Jahren.

Arbeitslosigkeit
Der Bezug von ALG I ermöglicht ebenfalls eine Versicherungspflicht für Menschen unter 55 Jahren – auch, wenn dieser Fall sicher nicht wünschenswert ist.

Umweg über EU-Ausland
Wer zwischenzeitlich im EU-Ausland arbeitet, kann unter Umständen nach seiner Rückkehr in den Westerwald oder eine andere Region in Deutschland in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Voraussetzung ist, dass man während seines Auslandsaufenthalts bei der gesetzlichen KV im entsprechenden Land versichert war. (prm)

In diesem Fall gilt keine Altersgrenze.

Agentur Autor:
Jonathan Jung
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