WW-Kurier
Ihre Internetzeitung für den Westerwaldkreis
Nachricht vom 13.08.2021
Wirtschaft
Wie wird ein Kredit beantragt und welche Unterlagen werden gebraucht?
Wer einen Kredit sucht, wendet sich entweder an seine Hausbank, an eine andere Filialbank oder nutzt das Internet. Mit einem Online-Kreditvergleich erhalten die Kreditsuchenden eine Auflistung mit allen infrage kommenden Banken und deren Konditionen. In den meisten Fällen führt ein entsprechender Link direkt zur Bank, wo der Kredit online beantragt werden kann, sofern die Voraussetzungen für einen Kredit erfüllt sind.
Foto Quelle: pixabay.comWelcher Weg ist besser - Filialbank oder Direktbank?
Bei einer Filialbank ist es zunächst erforderlich, einen Termin mit seinem Bankberater zu beantragen. Bis es zu einem Beratungsgespräch kommt, können mehrere Tage vergehen. Hier bietet eine Direktbank mehr Vorteile, denn ein Kredit wird online beantragt und es erfolgt nach kurzer Prüfung eine vorläufige Zu- oder Absage. Erst nach Übersendung der erforderlichen Unterlagen wird der Kreditantrag bearbeitet. Erfolgt eine Zusage vonseiten der Bank, steht das Geld schnell bereit. Bei einem Online-Kredit hinterfragt die Bank nicht den Verwendungszweck. Ausnahmen sind der Autokredit und der Immobilienkredit. In beiden Fällen handelt es sich um zweckgebundene Kredite. Der Kreditbetrag darf nicht für andere Zwecke genutzt werden. Der Bankberater eine Filialbank fragt grundsätzlich immer nach dem Verwendungszweck. Grundsätzlich muss ein Kreditsuchender keine Vorkasse leisten. Leider gibt es vereinzelt Kreditvermittler, die einen Kredit ohne Vorkosten nicht anbieten. Sobald Vorkasse verlangt wird, handelt es sich um ein unseriöses Angebot.

Wer bekommt einen Kredit?
Ein Kredit bekommt ein Arbeitnehmer in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Selbstständige und Freiberufler können auch einen Kredit beantragen. Hier gelten andere Richtlinien. Der Kreditsuchende muss volljährig sein. Außerdem wird ein Wohnsitz in Deutschland und ein deutsches Girokonto verlangt. Ein regelmäßiges Einkommen aus einem ungekündigten und unbefristeten Arbeitsverhältnis ist eine Grundvoraussetzung für eine Kreditzusage. Ein weiteres Kriterium ist die Kreditwürdigkeit des Kreditsuchenden. Arbeitslose und Hartz-IV-Empfänger bekommen keinen Kredit. Hier besteht die Alternative für einen finanziell begrenzten Mini-Kredit bis zu einer Höhe von rund 600 Euro.

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
Angestellte und Arbeiter müssen die Kopie des Arbeitsvertrages vorweisen. Außerdem wollen die Banken die letzten zwei bis drei Gehalts- oder Lohnabrechnungen sehen. Des Weiteren werden die Kontoauszüge mit dem Gehaltseingang benötigt. Eine Schufa-Auskunft holt die Bank selbst ein. Selbstständige und Freiberufler benötigen die Einkommenssteuerbescheide oder Bilanzen. Aufgrund des unregelmäßigen Einkommens haben es Freiberufler und Selbstständige schwer, eine Kreditzusage zu erhalten.

Die Konditionen der Banken
Jede Bank hat ihre eigenen Konditionen. In der Regel fallen diese bei den Online-Banken besser für die Kunden aus. Zu den Konditionen gehören nicht nur die effektiven Jahreszinsen. Vielmehr bieten die Online-Banken andere Vorteile für ihre Kunden an. Dazu gehört eine Zahlpause, die der Kunde einmal jährlich nutzen kann. Eine Absprache mit der Bank ist erforderlich. Manche Kreditnehmer wollen ihren Kredit vorzeitig tilgen. In diesen Fällen wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Die meisten Online-Banken verzichten auf diese Praxis und bieten kostenlose Sondertilgungen an.

Worauf ist noch zu achten?
Die Zinsen werden von einigen Banken bonitätsabhängig berechnet. Die Werbung verspricht viel, doch der beworbene niedrige Zinssatz kommt nur für einen bestimmten Personenkreis infrage. Banken schauen sich die Bonität des Einzelnen genau an. Dazu gehört nicht nur die Schufa-Auskunft. Das Einkommen wird in Relation zu den Ausgaben gesetzt. Bleibt unter dem Strich nicht mehr viel übrig, kann der Kredit abgelehnt werden oder der Kreditnehmer muss einen höheren Zinssatz in Kauf nehmen. Mit dem höheren Zinssatz lassen sich die Banken das Risiko bezahlen, wenn die Bonität nicht vollkommen zufriedenstellend ist. Aus diesem Grund sind die beworbenen Zinsen nur Richtwerte. Den tatsächlichen Zinssatz ermittelt die Bank nach den eingereichten Unterlagen. (prm)

Agentur Autor:
Tobi1
Nachricht vom 13.08.2021 www.ww-kurier.de